Donnerstag, 29. Juni 2006

Es gelten neue Regeln bei Verkehrssünden:
"Vormerksystem" bereits in Kraft getreten!

  • Infos: Bei 3 Verkehrsdelikten ist Führerschein weg!
  • PLUS: Was sich ab 1. Juli sonst noch alles ändert

In Österreich trat am 1. Juli 2005 das neue "Vormerksystem" in Kraft. Wer ein so genanntes Vormerkdelikt begeht, bekommt eine Eintragung ins örtliche Führerscheinregister. Wer innerhalb von zwei Jahren ein drittes Mal beim Verstoß erwischt wird, ist seinen Führerschein für drei Monate los. Das ist aber nur ein Puzzleteil in der neuen, großen Offensive gegen Verkehrssünder.

Erst vor wenigen Wochen ging die Verkehrsaktion Habicht über die Bühne, im Zuge derer innerhalb einer Woche österreichweit nicht weniger als 74.000 "Sünder" ertappt, mehrere Millionen Euro Strafe kassiert wurden. Dabei zeigte sich wieder einmal des Österreichers Vorliebe fürs Gasgeben: Denn die 46.000 erwischten Raser machten den Großteil der "Habicht"-Beute aus. Kein Wunder, dass nach dieser Bilanz das Innenministerium bereits an eine Fortsetzung denkt.
So soll die mit über 21.000 Beamten sowie in länderübergreifender Kooperation mit tschechischen, slowakischen, polnischen, ungarischen und slowenischen Exekutiveinheiten durchgeführte "Operation scharf" sicher nicht die letzte gewesen sein. "Unser Ziel ist es, derartige Schwerpunktaktionen wochenweise zu bestimmten Themen einmal im Monat abzuhalten", bestätigt ÖVP-Verkehrssprecher Werner Miedl.

Höhere Kontrolldichte & höhere Strafen
Tatsächlich scheint es, als mausere sich der "Habicht" für die österreichischen Autofahrer immer mehr zum beutegierigen Geier: Section Control, vermehrte Planquadrate, intensive Pickerlkontrollen und, infolge der Polizeireform, um zehn Prozent mehr Exekutivbeamte auf den Straßen - das Netz um die Autofahrer wird jetzt immer enger geknüpft. Und es wird härter gestraft, denn bislang galten Österreichs Straßen im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern als geradezu wohlfeil und nahezu exekutivefrei. Doch "Habicht" hat gezeigt, dass sich dichte Kontrollen auszahlen. Und diesbezüglich werden die Zeiten für heimische Autofahrer härter. Konnte man bisher durchschnittlich 34 Jahre unterwegs sein, ehe man sich einer Alkoholkontrolle unterziehen musste, wird man ab jetzt wesentlich schneller in den Maschen der Polizeinetze gefangen.

Bis zu 5.000 Euro pro Anzeige
Denn Österreich zieht in Sachen Verkehrskontrollen mit den meisten EU-Staaten gleich. Während in Österreich pro Jahr lediglich jeder 30. Führerscheinbesitzer auf Alkohol kontrolliert wird, muss in Schweden jeder sechste und in Finnland sogar jeder dritte ins Röhrchen blasen. Außerdem wird, so eine VCÖ-Untersuchung, auch nur einer von 500 Alkolenkern tatsächlich erwischt. Doch das soll sich nach Ansicht von Verkehrsminister Hubert Gorbach bald ändern. Alkoholvortestgeräte sollen helfen, mehr tatsächliche Promillesünder aus dem Verkehr zu ziehen. Weiters sieht die neueste StVO-Novelle mobile Schnelltests zur Feststellung eventuellen Drogenkonsums vor. Aber auch in puncto Geldstrafen will der Gesetzgeber allen Verkehrssündern das Leben schwerer machen. So wurde - erstmals seit 1955! - die Strafobergrenze erhöht. Eine Anzeige kann künftig bis zu 5.000 statt bislang 2.180 Euro kosten.

Führerscheinentzug bei 3 Punkten
Bereits am 1. Juli 2005 folgt die nächste Verschärfung, die ebenfalls zur Sicherheit auf den heimischen Straßen beitragen soll und vor allem Hochrisikolenker ins Visier nimmt. Nachdem Nachbarländer wie Deutschland, Italien, Slowenien und Ungarn bereits seit Jahren über Punkteführerschein-Systeme verfügen, tritt auch hierzulande ein seit über einem Jahrzehnt diskutiertes Führerschein-Vormerksystem in Kraft. Ab dem Sommer werden dann 13 verschiedene "Vormerkdelikte" gültig sein. Auf der schwarzen Liste stehen neben zu dichtem Auffahren, Missachtung eines Stoppschilds oder einer roten Ampel auch das Mitnehmen von Kindern ohne Kindersitz. Wird eines dieser Delikte begangen - und der Lenker von der Polizei erwischt -, kommt es beim ersten Mal zu einer Verwarnung, beim zweiten Mal zu einer "besonderen Maßnahme" (wie einer Nachschulung oder einem Fahrsicherheitstraining) und bei der dritten Übertretung zum Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate. Und das kostet auch noch Geld für Nachschulungen. Voraussetzung: Das zweite und dritte Vergehen müssen binnen zwei Jahren begangen werden - andernfalls werden die Vormerkungen im zentralen Verkehrsregister gelöscht.

Informationsdefizit
Wenige Tage vor dem Start kann kaum ein Österreicher mit dem Schlagwort "Vormerksystem" etwas anfangen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wussten zwar 63 Prozent der Befragten, dass es das Vormerksystem gibt, jeder Zweite konnte aber kein einziges der 13 Delikte nennen. Nur 16 Prozent konnten zumindest über drei Punkte Auskunft geben. Dass bei zwei gleichzeitig begangenen Delikten bereits eine Schulung ansteht, ist an 98 Prozent spurlos vorübergegangen. Und 80 Prozent hatten keine Ahnung, dass sie nach der zweiten Vormerkung bereits an einer Verkehrsschulung teilnehmen müssen. Ein erschütterndes Ergebnis. "Es wurde eindeutig zu wenig über das Kontrollsystem und seine Folgen informiert", kritisiert Kuratoriumsdirektor Otmar Thann. "Die meisten werden erst davon erfahren, wenn sie bereits eines der Vergehen begangen haben und erwischt wurden."

Geldstrafen-Wildwuchs
Die Autofahrer werden in Zukunft wohl noch genauer achten, wo sie zu schnell fahren, denn - dem Föderalismus sei Dank - diverse Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung werden in jedem Bundesland mit unterschiedlich hohen Sätzen bestraft. So müssen Drängler im Burgenland mit 80 Euro büßen, während sie in Kärnten mit vergleichsweise günstigen 32 Euro davonkommen. In dem südlichen Bundesland fühlen sich Raser verhältnismäßig wohl: Im Ortsgebiet werden Geschwindigkeitsübertretungen von 20 km/h mit 29 Euro geahndet, in Vorarlberg hingegen mit 58 Euro. Während eine Vereinheitlichung der Strafen noch in weiter Ferne liegt, ist eines gewiss: Es wird in Zukunft bei Autofahrern kräftiger abkassiert werden, denn Strafen sind längst ein Fixposten in Kommunen-, Landes- und Innenministeriumsbudgets. (red.)

29.6.2006 09:27