Patent versus Urheberrecht: Debatte um Softwarerichtlinie im EU-Parlament gepalnt
- Patent bietet Monopole & ist schwerer zu erlangen
- Beanspruchung des Urheberrechts ist einfacher
Urheberrecht und Patent dienen mehr oder weniger dem selben Zweck: Es geht um den gesetzlichen Schutz geistigen Eigentums. Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Patents, das eine Art Monopol auf ein Produkt ermöglicht sind jedoch weit reichender als jene für das Urheberrecht.
Das Urheberrecht oder Copyright schützt originäre Arbeiten, die auf Ideen oder Konzepten basieren. Beispiele wären Erzählungen, Musik oder Software, die vor dem Urheberrecht als Schriftwerke gelten. Ein Copyright bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors aufrecht.
Die Beantragung des Urheberrechts ist um einiges einfacher als das Ansuchen auf Patent. Für ersteres reichen üblicherweise ein paar Formulare, während Patente umfangreiche Verfahren nach sich ziehen. Das kann entsprechend teuer kommen: Am Europäischen Patentamt (EPO) kann der Prozess vom Antrag bis zur Erteilung bis zu 50.000 Euro kosten.
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt. Gemäß der Europäischen Patentkonvention, nach der die Patente bei Europäischen Patentamt (EPO) erteilt werden, wird es nur gewährt, wenn die betreffende Erfindung neu ist, einen nennenswerten erfinderischen Schritt macht und für die industrielle Anwendung geeignet ist.
Das Patent bleibt für einen limitierten Zeitraum, der üblicherweise 20 Jahre dauert, bestehen. Da es als Eigentum betrachtet wird, kann es erworben, verkauft oder lizenziert werden, was im Urheberrecht nicht möglich ist. (apa)
