Für Steuerhinterzieher wird es jetzt eng: Ab heute gilt neue europäische Zinsrichtlinie
- Steuerflucht ins Ausland soll Kampf angesagt werden
- Experten: Anlegern bleiben genügend Schlupflöcher
Auch für österreichische Steuerhinterzieher wird es jetzt eng. Die EU rüstet sich nämlich im Kampf gegen Steuerflucht ins Ausland. Dazu tritt heute die europäische Zinsrichtlinie in Kraft, die die Banken der meisten EU-Länder verpflichtet, dem Fiskus die Zinserträge von EU-Ausländern zu melden.
Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur Österreich, Belgien und Luxemburg. In diesen Ländern wird eine Quellensteuer von vorerst 15 Prozent eingehoben, die bis 2011 auf 35 Prozent steigt. Die Einnahmen werden zu 75 Prozent anonym an die Finanzbehörde des Steuerpflichtigen weitergeleitet. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra und San Marino. Mit den abhängigen Gebieten Großbritanniens und der Niederlande gelten bilaterale Abkommen. Österreicher im EU-Ausland werden aber ebenfalls den heimischen Finanzbehörden gemeldet.
Während die Finanzminister die Richtlinie nach jahrzehntelanger Diskussionen als "großen Durchbruch" im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht feiern, bietet sie Anlegern weiterhin genügend Schlupflöcher, meinen Finanzexperten. So sind von der Zinsrichtlinie nur Zinserträge und nicht etwa auch Dividenden oder Kursgewinne von Aktien betroffen. Auch gilt sie nur für natürliche Personen. Der größte Teil der Veranlagungen im Ausland erfolgt jedoch nicht von natürlichen Personen, heißt es.
Ebenfalls heute fällt die Sicherungssteuer für Fonds ausländischer Anbieter, falls die depotführenden Banken für Ausschüttungen und ähnliche Erträge die Kapitalertragssteuer (KESt) automatisch an die Finanz abführen.
(apa/red)

