Nach umstrittener Vertrauensfrage: Union erwägt Selbstauflösung des Bundestages
- In nächster Legislaturperiode auf der Tagesordnung
- PLUS: Abgeordnete klagen gegen Vertrauensfrage
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Nach der rechtlich umstrittenen Vertrauensfrage von Deutschlands Bundeskanzler Schröder erwägt die CDU/CSU, in der nächsten Legislaturperiode ein mögliches Selbstauflösungsrecht des Bundestags auf die Tagesordnung zu setzen. Nach 56 Jahren stabiler Demokratie sei die Zeit reif, dieses Thema erneut zu diskutieren, sagte Unionsfraktions-Vizechef Wolfgang Bosbach der "Rheinischen Post".
Bosbach betonte, dass in jedem Fall aber hohe Hürden für eine bisher nicht vorgesehene Selbstauflösung der Volksvertretung erforderlich sein müssten; er plädierte für eine Dreiviertel-Mehrheit. Zuvor hatten sich bereits mehrere Politiker verschiedener Parteien, darunter Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), für die Möglichkeit einer Selbstauflösung ausgesprochen.
Mehrere Abgeordnete wollen unterdessen nach der wunschgemäß negativen Vertrauensfrage im Falle des Falls gegen die Auflösung des Deutschen Bundestags klagen. Der Grüne Parlamentarier Werner Schulz und seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann überlegen, gemeinsam vorzugehen. "Ich strebe an, zusammen mit Werner Schulz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen", sagte Hoffmann der Zeitung "Bild am Sonntag". Weitere Volksvertreter prüfen demnach, ob sie sich dem Gang vor de Karlsruher Verfassungsrichter anschließen.
Aus Kreisen der CDU/CSU ist unterdessen bekannt geworden, dass die Unionsparteien ihre ursprünglichen Pläne für eine Erhöhung des Kindergeldes in ihrem Wahlprogramm fallen gelassen werden. Unions- Kanzlerkandidatin Merkel hat die Förderung von Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Familien zu Schwerpunktthemen von CDU und CSU für den Fall eines Regierungswechsels erklärt. Das Wahlprogramm soll am 11. Juli vorgelegt werden. (apa)
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