Rasche Umsetzung der Reform: Neue Opferschutz-Regelungen schon 2006
- Kernpunkt: Anspruch der Opfer auf Prozessbegleitung
- Kosten künftig teilweise von Verurteiltem getragen
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Die mit der großen Strafprozessreform beschlossenen neuen Opferschutz-Regelungen sollen rascher als ursprünglich geplant gelten. Sie sollen nicht erst - wie die Reform an sich - ab dem Jahr 2008, sondern schon ab dem 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Verbessert wird damit laut Justizministerin Karin Miklautsch (B) die Stellung von Opfern im Strafverfahren.
Kernpunkt der neuen Regelungen ist der Rechtsanspruch emotional besonders betroffener Opfer auf Prozessbegleitung. Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten, Hinterbliebene Getöteter und Angehörige, die Tatzeugen waren, bekommen zwar schon jetzt psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Form von Förderungen des Justizministeriums. Künftig werden sie aber einen Rechtsanspruch darauf haben.
Die Inanspruchnahme der Prozessbegleitung ist seit ihrer Einführung im Jahr 2000 sprunghaft angestiegen. Gab das Justizministerium im ersten Jahr noch 32.000 Euro dafür aus, waren es 2003 schon 617.000 und im Vorjahr 740.000 Euro. Für heuer und 2006 sind im Budget jeweils zwei Millionen vorgesehen. Die Justizministerin soll ermächtigt werden, mit geeigneten Betreuungseinrichtungen Verträge abzuschließen.
Einen Teil der Kosten will sich das Justizministerium künftig vom Verurteilten holen: Die Kosten für die Prozessbegleitung sollen extra refundiert werden müssen.
Der zweite Schwerpunkt ist die Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer - durch Verständigungspflichten, Akteneinsicht auch wenn sie sich nicht als Privatbeteiligte dem Verfahren anschließen und Information z.B. über Opferschutzeinrichtungen. Außerdem sollen Opfer künftig informiert werden, wenn Angeklagte noch vor dem Urteil aus der Haft entlassen werden. (apa)
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