Oberösterreich: Kettensägenmörder kommt
endgültig auf Lebzeiten hinter Gitter
- Berufung des Angeklagten wurde nicht stattgegeben
- Mann erschoss Freundin und zerstückelte die Leiche
Im Gerichtsverfahren um den so genannten Kettensägemord bleibt es bei lebenslang für den 48-jährigen Angeklagten. So entschied ein Dreirichtersenat am Freitag im Oberlandesgericht Linz in einer Berufungsverhandlung.
Im August des Vorjahres soll der Oberösterreicher im Bezirk Vöcklabruck seiner schlafenden 40-jährigen Lebensgefährtin mit einem Revolver mehrmals in den Rücken und in den Kopf geschossen haben. Die Leiche soll er später in neun Teile zerschnitten, in Plastiksäcke gepackt, in ein Auto geschafft und weggeworfen haben.
Im März dieses Jahres wurde der 48-Jährige im Landesgericht Wels wegen Mord und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Wegen der Höhe der Strafe ging der Angeklagte in Berufung. Dieser wurde am Freitag nicht stattgegeben. Der Richtersenat wog die Milderungs- und Erschwerungsgründe ab und befand den die Strafe lebenslang als angemessen. Die Tat sei besonders heimtückisch gewesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (apa/red)
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