Opfer brutal verprügelt: 18-Jähriger Kärntner zu sechs Jahren Haft verurteilt
- Mehrheit der Geschworenen entschied: "Mordversuch"
- 44-Jähriger nach Attacke mit bleibenden Schäden
Zu sechs Jahren Haft wegen Mordversuches wurde am Mittwoch ein knapp 18-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verurteilt. Der junge Mann hatte am 8. Jänner dieses Jahres einen 44-jährigen Passanten in der Klagenfurter Innenstadt durch Tritte und Schläge lebensbedrohlich verletzt. Der Verurteilte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich nach einer Zechtour, bei der der Jugendliche zufällig auf seine Ex-Freundin gestoßen war. Nachdem er ihr nach einem Streit durch die Stadt gefolgt war, schrie diese schließlich um Hilfe. Diese fand sie zuerst auch bei einem Schildermaler aus dem Bezirk Klagenfurt Land, der sie fragte, was los sei. Dem Ex-Freund war dies gar nicht recht, in Sekundenschnelle verpasste dieser seinem vermeintlichen Widersacher einen Faustschlag ins Gesicht. Als der Mann am Boden lag, sprang der Verurteilte mehrmals auf den Kopf des mittlerweile reglosen Opfers. Dieses erlitt bleibende Hör-, Seh- und Nervenschäden. "Dieser Typ hat mein Leben zerstört", klagte der seitdem arbeitsunfähige Mann vor Richter Michael Schofnegger.
Der tobende Jugendliche wollte laut Zeugenaussagen die Schwere seiner Gewalttat bis zuletzt nicht erkennen. "Komm Alter, steh auf und gehen wir", soll er nach seiner Tat dem bewusstlosen und stark blutenden Mann am Boden zugerufen haben, schilderte ein Zeuge. Der Student hatte Gröberes verhindert, indem er den Schläger von seinem Opfer wegstieß. Als der 17-Jährige bemerkt hatte, dass mittlerweile mehrere Personen um ihn herumstanden, fing er an zu brüllen: "Schleicht euch, sonst dresche ich noch jemanden zusammen!"
Staatsanwalt Emmerich Plach verdeutlichte in seinem Schlussplädoyer den Geschworenen, dass ein versuchter Mord keine lange Planung benötige. Vielmehr reiche das Bewusstsein, man könne durch seine Taten jemanden Töten. Als berühmtes Beispiel zog der Chefankläger - wenn auch nicht namentlich - den Fall "Lucona" heran: "Wenn ich ein Schiff explodieren lasse, halte ich es auch ernsthaft für möglich, dass jemand dabei stirbt."
Verteidiger Herbert Premur betonte bis zuletzt, dass sein Mandant bereits mehrere Erziehungsheime hinter sich hätte, auch die schwierigen familiären Verhältnisse hätten ihn in die Kriminalität abdriften lassen. Außerdem sei der mittlerweile Verurteilte zur Tatzeit durch Ecstasy-Tabletten und Alkohol beeinträchtigt gewesen. Ein Gutachter konnte jedoch ein "Blackout" ausschließen.
Die Verhandlung am Mittwoch zog sich über den ganzen Tag hin, auch zwei Schulklassen verfolgten den Geschworenenprozess. Nach dem Urteilsspruch brach die Mutter des Verurteilten in Tränen aus.
(apa/red)
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