Mann gab sich als Graf aus: "Hochstapler" in Graz zu 15 Monaten Haft verurteilt
- 68-Jähriger betrieb außerdem Handel mit Titel aller Art
Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde ein 68-jähriger Grazer am Dienstag im Straflandesgericht nun zu 15 Monaten Haft verurteilt. Er soll sich nicht nur selbst - fälschlicherweise - als Graf bezeichnet, sondern auch einen schwunghaften Handel mit Titeln aller Art aufgezogen haben. Zuletzt soll er noch versucht haben, über das Internet internationale Führerscheine zu vertreiben. Er wurde nach der Verhandlung sofort verhaftet.
Der Grazer ist kein unbeschriebenes Blatt. "Wir hatten vor einigen Jahren schon das Vergnügen mit ihm", meinte Staatsanwalt Walter Plöbst. Damals handelte der 68-Jährige auch mit Titeln. Diesmal soll er wieder alles Mögliche angeboten haben: Adelstitel, akademische Titel, auch Bezeichnungen wie Ehrendame oder Ritter des Malteserordens waren bei ihm zu haben.
Der Angeklagte selbst bezeichnet sich als schottischer Lord oder auch als "Senator", wobei die Herkunft der klangvollen Titel nicht überprüfbar war. "Sie haben wieder das Gleiche wie vor vier Jahren gemacht, nur haben sie diesmal ihre Opfer über das Internet gesucht", so Richter Karl Buchgraber. Angeboten wurde beispielsweise der Adelstitel, den der Angeklagte sich selbst zuerkannt hat. Die "einmalige Gebühr für diesen edlen Namen beträgt 75.000 Euro", soll es auf der Internetseite des Beschuldigten geheißen haben.
"Er ist als Hochstapler anzusehen, der sich mit falschen Titeln schmückt und dafür sogar Geburtsurkunden gefälscht hatte", so der Staatsanwalt. Die Universität, für die der falsche Graf tätig ist, existiert nur im Internet und nennt sich "Cosmopolitan University". "Der Sitz ist in Jefferson, aber dort hin fahre ich nie, das ist eine uninteressante Präriestadt", erklärte der Beschuldigte. Er halte seine Vorträge lieber in Florida, gab er zu Protokoll.
Der Handel mit internationalen Führerscheinen - "die sind eigentlich für die Fisch', die braucht man gar nicht", so der Staatsanwalt - kam als letzter Punkt hinzu. Und wenn doch, kostet so ein Schein bei einem Autofahrerclub 26 Euro, allerdings muss ein gültiger Führerschein vorgelegt werden. Beim Beschuldigten kostete er 400 Euro - ohne Vorlage eines Führerscheins.
Der Schöffensenat verurteilte den Grazer zu 15 Monaten unbedingter Haft. Er wurde gleich im Verhandlungssaal in Gewahrsam genommen. Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(apa/red)
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