Causa Grasser: SPÖ will nun "kleinen Untersuchungsausschuss" beschäftigen
- Schenkungssteuerpflicht nur "unzureichend" geprüft
- PLUS: Finanzministerium forderte "Weißwaschung"
·Neue Vorwürfe um Grasser-Homepage
"profil": Finanzministerium forderte "Weißwaschung"
·Heftige RH-Kritik an
Grasser-Homepage
Endbericht: Prüfung durch Finanzämter 'unzureichend'
·RH-Endbericht zur Grasser-Homepage
So reagiert die Opposition auf das Ergebnis
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Finanzministerium: Aber
"völlig korrekt gehandelt"
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SPÖ-Klubobmann kritisiert KHM & dessen Chef Seipel
Die SPÖ will in der Homepage-Angelegenheit von Finanzminister Grasser weiter nicht locker lassen: Nach der jüngsten Rechnungshof-Kritik an der steuerrechtlichen Prüfung der Causa haben SP-Budgetsprecher Matznetter und Rechnungshofsprecher Kräuter die Einschaltung des "Kleinen Untersuchungsausschusses" im Parlament angekündigt. Dort wolle man die bisher fehlenden Erhebungen nachholen.
Der RH hatte kritisiert, dass die Frage der Schenkungssteuerpflicht Grassers nur "unzureichend" geprüft worden sei. Bei der Schenkungssteuerpflicht des Vereines habe das Finanzministerium keine anderen Fälle vorlegen können, wo die selbe Rechtsmeinung wie bei der Grasser-Homepage vertreten worden sei.
Matznetter stößt sich vor allem an einer weiteren Feststellung im RH-Bericht: Demnach gab es im Juli 2003 mehrere Sitzungen mit den Prüfern der involvierten Finanzämter, dem damaligen Gruppenleiter im Finanzministerium (Peter Quantschnigg, Anm.) und den Vorständen der bundesweiten Fachbereiche (eine Einrichtung, die finanzintern für Rechtsauskünfte zur Verfügung steht, Anm.). Dabei wurden die Rechtsansichten hinsichtlich der Steuerfreiheit erarbeitet. Matznetter: Von einer unabhängigen Prüfung, wie das Grasser und Finanzstaatssekretär Finz immer wieder betont haben, könne also keine Rede sein. Die Finanzämter hätten die Rechtsmeinung "von oben" übernommen.
Bei der Kernfrage - Steuerpflicht Ja oder Nein - habe es kein ordnungsgemäßes Verfahren gegeben, so Matznetter. Daher werde man nun den Unterausschuss des Rechnungshofausschusses mit der Causa befassen. In diesem "Kleinen U-Ausschuss" können Themen bereits mit Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten behandelt werden, während für einen echten U-Ausschuss die Mehrheit nötig ist. (apa)
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