Dienstag, 14. Juni 2005

Gerichtliches Nachspiel? Nach Freispruch könnte Jackson noch Zivilklage drohen

  • Urteil Debakel für Staatsanwalt Tom Sneddon

Nach seinem Freispruch vor Gericht könnte US-Popstar Michael Jackson noch ein gerichtliches Nachspiel drohen. Der jetzt 15-jährige Beschuldiger kann sich in den nächsten drei Jahren dafür entscheiden, mit einer Zivilklage gegen den Sänger vorzugehen. Ein Schuldspruch der Geschworenen hätte es ihm allerdings erleichtert, einen Millionenbetrag einzufordern.

Mit dem Freispruch ist Staatsanwalt Tom Sneddon mit seinem angeblichen "Rachefeldzug" erneut gescheitert. Schon seit den 90er Jahren wollte der Ankläger den Popstar als "pädophilen Serientäter" entlarven und hinter Gitter bringen.

Der Popstar wurde am Montag in allen zehn Anklagepunkten, darunter vier Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs, freigesprochen worden. Die Jury in Santa Maria (Kalifornien) sprach den Popstar auch vom Vorwurf der Verschwörung zur Entführung und der Abgabe von Alkohol an einen Minderjährigen frei.

Prozessbeobachter kommentierten den Freispruch in allen Punkten als unerwarteten Sieg. Star-Verteidiger Thomas Mesereau sei es gelungen, die Glaubwürdigkeit von Jacksons Beschuldiger und dessen Mutter in Frage zu stellen. Mesereau hatte sie während des 14- wöchigen "Jahrhundertprozesses" immer wieder als Betrüger, Schauspieler und Lügner dargestellt, die sich an dem "naiven" Popstar bereichern wollten.

(apa/red)

14.6.2005 00:28