Köhler wartet ab: Deutscher Präsident will EU-Verfassung vorerst nicht unterzeichnen
- Klage verzögert Ratifizierung des Vertragstextes
- Bundestag hat Verfassung mit Mehrheit gebilligt
Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler wird das Ratifizierungsgesetz zur EU-Verfassung erst nach einem Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe dazu unterzeichnen. Die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen die EU-Verfassung verzögert damit die Ratifizierung des Vertragstextes durch Deutschland.
Köhler werde mit der Unterschrift die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts abwarten, teilte der Chef des Bundespräsidialamtes, Michael Jansen, dem Bundesverfassungsgericht mit, wie das Präsidialamt am Mittwoch in Berlin bekannt gab.
Bundestag und Bundesrat in Deutschland hatten die EU-Verfassung mit großer Mehrheit gebilligt. Gauweiler begründete seine Klage mit einer Entmachtung des Bundestages bei Umsetzung der EU-Verfassung. Er verlangt deshalb eine Volksabstimmung darüber. Der Bundespräsident muss alle Gesetze nach der Verabschiedung im Parlament auf ihre formale Korrektheit prüfen, bevor er sie unterschreibt.
(apa)
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