Donnerstag, 23. Juni 2005

41 Jahre nach Tat: Ex-Mitglied des Ku- Klux-Klan wegen Totschlags verurteilt!

  • Heute 80-jähriger Angeklagter muss für 60 Jahre hinter Gitter
  • Vorfälle dienten als Vorlage für Film 'Mississippi Burning'

Den Mord an drei Bürgerrechtlern vor 41 Jahren soll ein früheres Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans mit 60 Jahren im Gefängnis büßen. Bezirksrichter Marcus Goldman sagte am Donnerstag bei der Verkündung des Strafmaßes in Philadelphia, er habe trotz des hohen Alters des Angeklagten - Edgar Ray Killen ist 80 Jahre alt - auf die Höchststrafe für Totschlag erkannt, weil "jedes Leben seinen Wert hat".

"Ich habe eine Strafe gegen eine Person zu verkünden, die 80 Jahre alt ist", sagte Gordon. "Es wird einige im Gerichtssaal geben die sagen, eine Strafe von zehn Jahre wäre lebenslänglich." Das Leben der drei Bürgerrechtler müsse aber absolut respektiert und im Urteil gleich behandelt werden. Die Geschworenen hatten am Dienstag den des Mordes beschuldigten Killen des dreifachen Totschlags für schuldig befunden. Gordon verhängte für jede Tat die Höchststrafe von 20 Jahren, nacheinander zu verbüßen.

Killen, der in gelber Gefängniskluft vor Gericht erschienen war, folgte der Verkündung der höchstmöglichen Strafe gegen ihn ohne erkennbare Regung. Er war in einem Rollstuhl in das Gebäude gefahren worden, nachdem er sich vor einigen Monaten beim Baumfällen beide Beine gebrochen hatte. Killen soll zu seinem eigenen Schutz in Einzelhaft genommen werden und nur eine Stunde pro Tag Ausgang erhalten, etwa zum duschen. Killens Anwalt kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Die drei Bürgerrechtler Michael Schwerner, Andrew Goodman und James Chaney, zwei Weiße und ein Afroamerikaner, waren 1964 im Rahmen des "Freedom Summer", einer Kampagne zur Registrierung schwarzer Wähler, in Mississippi unterwegs gewesen, als sie in das Visier des Klan gerieten. Der örtliche Sheriff hatte die Männer zwischen 20 und 24 Jahren stundenlang unter einem Vorwand festgehalten, während Killen seine Gesinnungsgenossen zusammentrommelte. Als die Bürgerrechtler entlassen worden waren, lauerten ihnen die Ku-Klux-Klan-Männer auf einer einsamen Landstraße auf. Sie wurden am 21. Juni 1964 zusammengeschlagen und erschossen. Sechs Wochen später entdeckten Beamte der Bundespolizei FBI die drei Leichen unter einem Erdwall. Die Ereignisse dienten als Vorlage für den Film "Mississippi Burning" von 1988.

In einem Verfahren im Jahr 1967 kam Killen ungeschoren davon, weil die ausschließlich aus Weißen bestehende Jury sich nicht auf einen Schuldspruch einigen konnte. Eine Geschworene erklärte sich damals außerstande, einen Geistlichen zu verurteilen. Killen lebte vier Jahrzehnte lang unbehelligt auf seiner Farm. Die Ermittlungen gegen ihn wurden erst nach einer massiven Kampagne von Bürgerrechtlern neu aufgerollt. Erleichtert wurden sie durch die belastenden Äußerungen eines anderen Ku-Klux-Klan-Mannes, der 1998 sein Schweigen gebrochen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf Mord plädiert, was zu einer dreimal lebenslangen Haftstrafe hätte führen können. Die Staatsanwälte baten dann aber den Richter, die Geschworenen auch über den minderschweren Fall des Totschlags befinden zu lassen, was diese dann taten. Killens Anwalt kündigte an, Berufung einzulegen, weil die Jury nicht über Totschlag hätte befinden dürfen. Am Montag wird Richter Gordon sich mit dem Antrag befassen.

Staatsanwalt Mark Duncan sagte, die Schuld des Angeklagten sei klar. Die Familien der Opfer warteten seit 41 Jahren auf Gerechtigkeit. Killens Verteidiger James McIntyre verurteilte die Morde und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Doch reichten die Beweise gegen seinen Mandanten nicht aus. Der Anwalt räumte ein, Killen sei Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans gewesen, deswegen sei er jedoch nicht angeklagt.

Rita Bender, die Witwe des damals ermordeten Bürgerrechtlers Michael Schwender, begrüßte den Ausgang des Prozesses. Die Strafe zeige, "dass jedes Leben einen Preis hat". Nach Verkündung des Urteils hatte Bender kritisiert, dass Killen nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt wurde. US-Zeitungen hatten das Verfahren als unbefriedigend kritisiert, weil andere noch lebende Mitverschwörer nicht angeklagt worden seien und der Prozess 40 Jahre zu spät komme. (apa/red)

23.6.2005 20:17