Montag, 20. Juni 2005

Causa Grasser-Homepage: Rechnungshof- Endbericht mit heftiger Kritik an Verfahren!

  • Finanzämter im RH-Visier: "Unzureichende Prüfung"
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Der Rechnungshof hat am Montag seinen mit Spannung erwarteten Bericht zur Affäre rund um die Homepage von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) vorgelegt. Eines vorweg: Die seit zwei Jahren diskutierte Frage, ob der Minister seinen von der Industriellenvereinigung finanzierten Internet-Auftritt hätte versteuern müssen, beantwortet der Rechnungshof nicht. Die zuständigen Finanzämter müssen aber scharfe Kritik hinnehmen: Sie haben ihren Persilschein für Grasser aus Sicht der Prüfer voreilig erteilt.

Zur Erinnerung: Die Industriellenvereinigung hatte dem von Grassers Kabinettschef Matthias Winkler geleiteten "Verein zur Förderung der New Economy" im Jahr 2001 283.424 Euro überwiesen. Mit dem Großteil des Geldes (219.500 Euro) wurde eine Personality-Homepage für Grasser eingerichtet. Versteuert wurde das Geld weder vom Verein noch vom Minister. Die Grasser unterstellten Finanzbehörden kamen in mehreren Prüfungen zum Schluss, dass keine Steuerpflicht bestand.

Die Argumentation der Finanzbehörden: Die Spende an den Verein war eine "satzungsgemäße Zuwendung" der Industriellenvereinigung und erfolgte ohne Gegenleistung. Damit musste der Verein weder Schenkungs- noch Körperschaftssteuer bezahlen. Ähnlich die Argumentation bei Grasser selbst: Die Homepage wurde als "satzungsgemäße Zuwendung" des Vereines an Grasser interpretiert, der dafür keine Schenkungssteuer zu entrichten habe.

Dass solche "satzungsgemäßen Zuwendungen" von Vereinen (nach dem Vorbild von Stiftungen) grundsätzlich von der Schenkungssteuer befreit sind, bezweifelt der Rechnungshof jedoch. Im Bericht wird bemängelt, dass das Finanzministerium keine einzige dementsprechende schriftliche Rechtsauskunft vorlegen konnte. Und: "Diese Rechtsansicht ist auch im Hinblick auf die Kritik namhafter Vertreter der Lehre in dieser Allgemeinheit nicht haltbar."

Frage der Schenkungssteuerpflicht Grassers wurde "unzureichend erhoben"
Außerdem erfolgte die Errichtung der Homepage für Grasser nach Ansicht des Rechnungshofes keinesfalls in Übereinstimmung mit den Statuten des Vereins. Denn der Betrieb einer Homepage für den Minister wurde bereits Ende 2001 (also vor Freischaltung der Homepage im folgenden Jahr) aus dessen Satzung gelöscht. Die Frage der Schenkungssteuerpflicht Grassers sei daher "unzureichend erhoben" worden, urteilt der RH. Außerdem hätte er sich die Befragung der zuständigen IV-Funktionäre durch die Finanzämter gewünscht.

Grasser nimmt Bericht "zur Kenntnis"
Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) nahm den Rechnungshof-Bericht in einer Aussendung "zur Kenntnis". Aus seiner Sicht hat der Rechnungshof aber nicht die inhaltliche Entscheidung der Finanzämter kritisiert, sondern "lediglich das Verfahren". Gleichzeitig wird in der Ministeriums-Aussendung betont, dass "alle Verwaltungsbehörden ein korrektes steuerliches Vorgehen festgestellt" hätten. Zwei Finanzämter und zehn Beamte hätten diesen Fall sogar zwei Mal im Detail geprüft. Jedes Mal seien sie zum selben Ergebnis gekommen: "Steuerlich korrekt gehandelt."

Opposition: "Alle zahlen Steuern, nur Karl-Heinz nicht"
Die Opposition reagierte empört auf die Aussagen Grassers: SP-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter spricht von einer "dreisten Unverschämtheit". Grasser sei "politisch überführt worden" und versuche nun, Erkenntnisse des Rechnungshofes in seinem Sinne umzuinterpretieren. Ähnlich Kräuters Grüner Kollege Werner Kogler: Die Rechnungshofprüfung habe "gravierende, schier unglaubliche Fehlleistungen" der Finanzämter aufgezeigt: "Alle zahlen Steuern, nur Karl-Heinz nicht."

Lopatka lobt Grasser als "eine Stütze"
ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka rückte dagegen zur Verteidigung Grassers aus. Auf den Inhalt des Rechnungshofberichtes ging er zwar nicht ein, lobte den Ressortchef aber als "kompetenten und souveränen Finanzminister, dessen Erfolge sich sehen lassen können". Grasser sei "eine Stütze" der erfolgreichen Regierungsmannschaft.

Ermittlungen gegen Kabinettschef Winkler abgeschlossen
Rechtlich ist die Affäre für Grasser jedenfalls schon seit längerem ausgestanden: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung bereits Ende Februar zurückgelegt. Anhängig ist lediglich noch ein Verfahren gegen Grassers Kabinettschef Winkler. Der zuständige Untersuchungsrichter hat seine Arbeit bereits abgeschlossen. Derzeit wird der Akt im Justizministerium geprüft.

(apa/red)

20.6.2005 16:51