Freitag, 17. Juni 2005

NS-Verbotsgesetz: Bundespräsident Fischer tritt gegen eine Verschärfung ein

  • Auch Anlassgesetzgebung im Fall Kampl problematisch

Bundespräsident Heinz Fischer lehnt die von den Grünen vorgeschlagene Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes ab, um damit etwa den Fall des früher freiheitlichen Bundesrates John Gudenus erfassen zu können. Er würde davon "dringend abraten", so Fischer im "Standard" (Samstag-Ausgabe): "Das Verbotsgesetz gewinnt nicht an Qualität, wenn wir Zweifel, die jemand hat, zu einem strafrechtlichen Tatbestand machen. Mit diesem Problem kommen wir auch ohne Novellierung des Verbotsgesetzes zu Rande."

Fischer hat sich nach eigenen Aussagen auch bei jenem "lupenreinen Anlassgesetz" schwer getan, mit dem ein Bundesrats-Präsident Siegfried Kampl verhindert werden soll. Als Parlamentarier hätte er noch einen "persönlichen Diskussionsbedarf" gehabt, ob man dieses Gesetz wirklich auch auf einen bereits im Amt befindlichen Präsidenten des Bundesrates anwendbar machen soll. Der Bundespräsident: "Ich finde es gut, dass der Präsident des Nationalrates nicht unter Druck gesetzt werden kann, wenn er sich 'unbotmäßig' verhält. Nun haben wir eine Situation, dass die Abberufungsmöglichkeit für einen Präsidenten des Bundesrates ganz anders geregelt ist."

(apa)

17.6.2005 18:52