Donnerstag, 9. Juni 2005

Neues Budgetgesetz verzögert sich noch: Antrag zu Haushaltsrecht nicht eingebracht

  • ÖVP-Ärger über vorzeitige Bekanntgabe durch die SPÖ
  • Länder sollen noch Bedenken zu neuem Gesetz haben

Das neue Haushaltsrecht muss doch noch warten. Der Vier-Parteien-Initiativantrag ist am Donnerstagabend nicht wie geplant im Plenum des Nationalrates eingebracht worden, teilte ÖVP- Budgetsprecher Stummvoll mit. Man werde versuchen, bei der nächsten Sitzung im Juli die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss über die Bühne zu bringen. Gründe für die Verzögerung wollte Stummvoll nicht nennen.

Zu hören war, dass die Regierungsseite verstimmt war, weil die SPÖ am Mittwoch einseitig mit der Einigung an die Öffentlichkeit gegangen war. Außerdem sollen in den Ländern noch Bedenken gegen das neue Gesetz bestehen. Ursprünglich geplant war, dass das neue Haushaltsrecht am Donnerstag in den Nationalrat eingebracht und einem Ausschuss zugewiesen wird. Noch vor dem Sommer hätte es damit beschlossen werden sollen. Nun dürfte der Beschluss erst im September erfolgen.

In dem neuen Haushaltsrecht ist erstmals eine verpflichtende mehrjährige Budgetplanung ab 2007 vorgesehen. Doppelbudgets sollen erlaubt werden. Konkret wird festgelegt, dass in Ausnahmefällen auch Budgetbeschlüsse - z.B. in Wahljahren - für das übernächste Jahr möglich werden.

Darüber hinaus ist ein mehrjähriger verpflichtender Ausgabenrahmen vorgesehen. Die jährlichen Budgetbeschlüsse verlieren damit etwas an Bedeutung. Konkret soll das Parlament in einem jährlichen Budget- Rahmengesetz gesetzlich verbindliche Höchstbeträge für die wichtigsten Ausgabenkategorien beschließen - und zwar auf vier Jahre im Voraus. Die Kategorien sind Bildung, Innovation und Forschung, Soziales und Gesundheit, Wirtschaft und Infrastruktur, Verwaltung, Sicherheit, Sonstige Ausgaben sowie Zinsen. (apa)

9.6.2005 21:38