Verhandlungen über die Definition von Schwerarbeit: Noch keine Einigung erzielt
- Weitere Gespräche für nächste Woche angesetzt
- Feldversuch, der Regelung prüfen soll, wurde vereinbart
Eine weitere Verhandlungsrunde zwischen Regierung und Sozialpartnern über die Schwerarbeiter-Regelung hat am Donnerstag wie erwartet keine Einigung gebracht. Stattdessen wurden für kommende Woche weitere Gespräche über die Definition von "Schwerarbeit" vereinbart. Zudem soll es einen Feldversuch geben, der in den nächsten Wochen die Vollziehbarkeit der Schwerarbeiter-Regelung prüfen soll. Über die Details des Modellprojekts will Sozialministerin Ursula Haubner (B) nun mit Experten von Pensionsversicherung und Hauptverband sprechen.
Die Schwerarbeiterregelung soll Personen, die unter besonders belastenden Bedingungen arbeiten, einen früheren Pensionsantritt ermöglichen. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre und davon zumindest 15 Schwerarbeitsjahre. Der früheste Pensionsantritt soll mit 60 Lebensjahren möglich sein. In diesem Fall wären 20 Jahre der Schwerarbeit nötig. Die Abschläge liegen je nach Schwerarbeitsdauer zwischen 0,85 und 2,1 Prozent pro Jahr. Unklar ist noch, wie die Betroffenen ihre bereits weit zurückliegenden Schwerarbeitsjahre nachweisen sollen.
Was tut ein Schwerarbeiter?
Offen ist auch, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit anerkannt werden. Die Positionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern liegen noch einigermaßen weit auseinander. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) meinte bei verlassen der Sitzung dann auch, es habe zwar Fortschritte gegeben, von einer Sozialpartnereinigung sei man aber noch "ein Stück weit" entfernt. Der stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner sprach sich für einen "restriktiven" Vollzug der Schwerarbeiter-Regelung aus, um die Pensionsreform nicht auszuhebeln.
Schwerarbeiter-Regelung soll mit Jänner 2007 in Kraft treten
Sozialministerin Haubner betonte, ihre Position in Sachen Schwerarbeiter-Definition liege zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Was den Feldversuch betrifft, soll dieser in einer Region oder in einem Bundesland erprobt werden. Wann sie ihre Schwerarbeiter-Verordnung in Begutachtung schicken wird, wollte Haubner nicht sagen. Ihr Ressort sei zwar "startklar", sie sei aber um einen möglichst breiten Konsens bemüht. Die Begutachtung noch vor dem Sommer einzuleiten sei für sie sicher keine Fahnenfrage, hielt die Ministerin fest. In Kraft treten soll die Schwerarbeiter-Regelung mit Jänner 2007.
Die Forderung Mitterlehners, parallel zur Schwerarbeiter-Regelung auch eine Reform (sprich: Einschränkung) der Invaliditätspensionen durchzuführen, wies Haubner zurück und lehnte eine Verknüpfung der beiden Materien ab: "Ich wüsste nicht, wieso wir eine Reform der Invaliditätspensionen machen sollten."
ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch (S) fordert die Regierung auf, sich von ihrem Ziel zu verabschieden, maximal fünf Prozent der Versicherten unter die Schwerarbeiter-Regelung fallen zu lassen. Stattdessen müsse es "klare Definitionen" von Schwerarbeit geben. Um zu gewährleisten, dass Zeiten der Schwerarbeit auch als solche dokumentiert und damit beim Pensionsantritt nachweisbar werden, schlägt Verzetnitsch einen zusätzlichen Dienstgeberbeitrag vor. Der ÖGB-Präsident räumt aber gleichzeitig ein, dass dies auf "scharfe Ablehnung" der Arbeitgeber stoße.
Unstrittig ist derzeit unter anderem, dass "schwere Körperliche Arbeit" (ein täglicher Kalorienverbrauch von mehr als 2.000 bei Männern bzw. 1.400 bei Frauen) sowie regelmäßige Arbeit unter Hitze und Kälte als Schwerarbeit anerkannt werden. ÖGB und Arbeiterkammer wollen zusätzlich jede Nachtarbeit anerkennen, die an zumindest fünf Tagen im Monat geleistet wird - die Arbeitgeberseite nur, wenn sie im Schicht und Wechseldienst an zumindest sechs Tagen geleistet wird. Strittig ist auch die Anerkennung von "chemischen oder physikalischen Einflüssen" (Blei, Phosphor, Druckluft) sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit als "Schwerarbeit".
Kritik der Opposition
Kritik an den Regierungs-Plänen zur Schwerarbeiter-Regelung kommt von SPÖ und Grünen. Für SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures ist das Ziel, maximal fünf Prozent der Versicherten in den Genuss dieses Regelung kommen zu lassen, "nicht haltbar". Sie spricht von einem "unmenschlichen, abgehobenen und bürokratischen Ansatz" und kritisiert außerdem die Verzögerung bei der Erstellung der Schwerarbeiter-Verordnung.
Für Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger schließt die Schwerarbeiter-Regelung "gerade jene Menschen aus, die sehr viele Jahre Schwerarbeit geleistet haben". Grund: Um sie in Anspruch zu nehmen, muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet werden. Dies sei beispielsweise bei vielen Bauarbeitern aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. "Die Regierung macht wider besseren Wissens eine Regelung, von der kaum irgendwer je betroffen sein wird."
(apa/red)

