Donnerstag, 9. Juni 2005

Kampl wird nicht Bundesrats-Präsident: Nationalrats-Beschluss ohne Gegenstimme

  • Verfassungsänderung fix. Kritik an Kampl und Gudenus
  • Alle Parteien verlangen Rücktritt der Skandal-Bundesräte

Der Nationalrat hat am Donnerstag den Weg frei gemacht, um dem Gurker Bürgermeister Siegfried Kampl den Antritt der Bundesratspräsidentschaft zu verunmöglichen. Einstimmig wurde ein Vier-Parteien-Antrag angenommen, der die nachträgliche Umreihung der Kandidaten für den Vorsitz in der Länderkammer erlaubt. Gleichzeitig forderten alle vier Fraktionen Kampl und seinen früheren Partei-Kollegen John Gudenus auf, den Bundesrat nach ihren bedenklichen Aussagen zur NS-Zeit zu verlassen.

Der Donnerstag beschlossene Antrag gestattet es der stärksten und damit entsendungsberechtigten Fraktion in den jeweiligen Landtagen, bei Bedarf die Kandidatenreihenfolge umzustellen. Im Fall Kärnten ist das BZÖ am Zug und das Bündnis hat bereits angekündigt, bei Kampl von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Als Präsident zum Zug kommen nun ab 1. Juli entweder der zweite BZÖ-Bundesrat Roland Zellot oder der Landtagsabgeordnete Peter Mitterer. Im zweiteren Fall würde Zellot in den Landtag wechseln.

Dass die Verfassungsänderung rechtlich bedenklich sein könnte, wurde von Juristen zurückgewiesen. Sowohl Heinz Mayer als auch Theo Öhlinger und Bernhard Raschauer räumten Kampl praktisch keine Chancen ein, sollte er sich an den VfGH wenden wollen. Entsprechende Überlegungen hatte der Gurker Bürgermeister gestern angestellt. Vom Prozedere her wird nun auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung mit Zweidrittel-Mehrheit die Lex Kampl beschließen. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes und der Kundmachung kann im Kärntner Landtag zwischen 28. und 30. Juni noch rechtzeitig die Umreihung vorgenommen werden, um Kampls Amtsantritt zu verhindern.

Gehässigkeiten und Übereinstimmung
In der Debatte im Plenum des Nationalrats gab es zwar einige kleine Gehässigkeiten vor allem zwischen Opposition und BZÖ, in der Sache war man sich aber einig. "Unfassbar und unakzeptabel" seien die Aussagen Kampls für die ÖVP, erklärte Verfassungssprecherin Ulrike Baumgartner-Gabitzer. "Der Rücktritt wäre die richtige Konsequenz gewesen", lautete das Urteil des blau-orangen Fraktionschefs Herbert Scheibner. Der geschäftsführende SP-Klubchef Josef Cap meinte: "Wer so ein Geschichtsbild hat wie Kampl, darf nicht Bundesratspräsident werden", und der Grüne Bundessprecher Alexander Van der Bellen verteidigte die Anlassgesetzgebung mit den Worten: "Gibt es nicht für jedes Gesetz einen Anlass?"

Laut wurde es aber, als der Grüne Abg. Peter Pilz die ÖVP aufforderte, die Koalition mit den Blau-Orangen zu beenden. Dies sei einer solchen Debatte unwürdig, empörte sich Scheibner - gefolgt von lautstarken Rufduellen in den Abgeordnetenreihen.

Zumindest außerhalb des Parlaments konnte sich Kampl über einen Unterstützer freuen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nannte die Gesetzesänderung wegen der "unglücklichen Formulierung" eines Bundesrates "äußerst bedenklich". Seine Stellvertreterin, die Abgeordnete Barbara Rosenkranz, war bei der Abstimmung im Plenum nicht anwesend.

Entscheidung für Kampl "völlig unverständlich"
Für den Kärntner Bundesrat Siegfried Kampl ist die Einigung der Parlamentsparteien auf Verfassungsänderung zur Verhinderung seiner Person als Präsident der Länderkammer "völlig unverständlich". Gegenüber der APA sprach er Mittwochabend von einer "Missachtung der Verfassung, für die ich großen Respekt habe". "Es stellt sich jetzt die Frage, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt", meinte Kampl.

Bundespräsident Fischer und Bundesrat müssen noch zustimmen
Neben dem Nationalrat muss auch noch der Bundesrat selbst der Verfassungsänderung über die neuen Entsendungsregelungen für den Vorsitz in der Länderkammer zustimmen. Schließlich muss noch Bundespräsident Fischer, der die verfassungsänderung begrüßt, das Gesetz unterzeichnen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Gudenus
Der zweite mit bedenklichen Aussagen zur NS-Zeit negativ aufgefallene Bundesrat, John Gudenus, beschäftigt indes neuerlich die Gerichte. In einem "Standard"-Interview behauptete er entgegen allen historischen Tatsachen, dass es lediglich in Polen, nicht aber im Dritten Reich Gaskammern gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft Wien hat daraufhin beim Untersuchungsrichter Antrag auf Vorerhebungen wegen des Verdachts der Verletzung von Par. 3 h Verbotsgesetz gestellt. Dieser stellt die Leugnung, gröbliche Verharmlosung, Gutheißung oder Rechtfertigung des NS-Völkermordes oder anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe. Die Strafdrohung beträgt ein bis zehn Jahre, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters bis zu 20 Jahre. (apa/red)

9.6.2005 20:05