Verfahren eingestellt: Gaskammern-Sager bleibt für Gudenus ohne rechtliche Folgen!
- Keine Anklage nach Verbotsgesetz gegen Bundesrat
- Staatsanwaltschaft: "Gaskammer-Zweifel reichen nicht"
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Die umstrittenen Aussagen
vom 14. April im Wortlaut
Die Staatsanwaltschaft Wien hat mit Genehmigung des Justizministeriums das Verfahren gegen den ehemaligen freiheitlichen Bundesrat John Gudenus eingestellt. "Wir sind nach eingehender Prüfung den entsprechenden Vorhabensberichten der Anklagebehörde und der Oberstaatsanwaltschaft Wien gefolgt", meinte Werner Pürstl, Sektionschef im Justizministerium.
Gudenus hatte in einem Interview für den ORF-"Report" zum bereits zweiten Mal die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit relativiert. Auf Druck der FPÖ musste er danach seine Parteimitgliedschaft zurücklegen. Er will aber weiterhin Bundesrat bleiben.
Um zu klären, ob seine Aussagen als NS-Wiederbetätigung zu qualifizieren sind und somit unter das Verbotsgesetz fallen, hatte sich die Staatsanwaltschaft die vollständige Videoaufzeichnung des umstrittenen Interviews besorgt. Man wollte damit klarstellen, ob Gudenus bei dem Gespräch Sätze fallen hatte lassen, die über die gesendeten Passagen hinaus gingen.
Dem war offenbar nicht der Fall. "Im Endeffekt ist davon auszugehen, dass Herr Gudenus seine Zweifel an der Verwendung von Gaskammern geäußert hat", erklärte Friedrich Matousek, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, gegenüber der APA. Das allein falle noch nicht unter das Verbotsgesetz, erläuterte Matousek: Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe in einem Urteil festgestellt, dass der Tatbestand erst mit dem Abstreiten bzw. Leugnen der Gaskammern erfüllt sei.
Gudenus habe demgegenüber "seiner persönlichen Unsicherheit Ausdruck verliehen", sagte Matousek. Das sei zu wenig, um ihn weiter zu verfolgen.
(apa)
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