Montag, 6. Juni 2005

Session im VfGH beginnt heute: Heiße Eisen wie Pensionsreform und Ortstafeln!

  • Schwerpunkt Fußball: TV-Rechte und Stadion Klagenfurt
  • Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind auch Thema

Eine Reihe aktueller Fragen beschäftigen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der heute beginnenden Session, die bis 25. Juni dauert: Die Pensionsreform 2003, neuerlich die zweisprachigen Kärntner Ortstafeln, das Arzneimittelpaket zur Finanzierung des Gesundheitssystems, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und die Fußball-TV-Rechte. Außerdem wird der VfGH seine erste Entscheidung zum Komplex Klagenfurter EM-Stadion fällen. Er muss entscheiden, ob Beschwerden aufschiebende Wirkung zukommt.

Das Ortstafel-Verfahren ähnelt jenem, das 2001 zur Aufhebung der Ortstafelregelung führte. Das damalige Erkenntnis ist immer noch nicht umgesetzt, die Konsenskonferenz nicht abgeschlossen. Da nun eine Beschwerde gegen eine Strafverfügung wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in Bleiburg (Bez. Völkermarkt) vorliegt, muss der VfGH aber neuerlich entscheiden. Der Beschwerdeführer argumentiert auch unter Hinweis auf das 2001er-Erkenntnis, dass in Bleiburg eine zweisprachige Ortstafel stehen müsste, weil es in diesem Ort über einen längeren Zeitraum einen mehr als zehnprozentigen Anteil slowenischsprachiger Bevölkerung gebe.

Wiener Landesregierung bringt Pensionsreform vor Gericht
Die viel kritisierte Pensionsreform 2003 - von der Regierung "Pensionssicherungsreform" genannt - hat die Wiener Landesregierung vor den VfGH gebracht. Dass formal der Beschluss im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes zulässig war, hat der VfGH bereits entschieden. Nun muss er sich inhaltlich mit der Reform beschäftigen. Die Wiener sehen die Verfassung in einigen Punkten verletzt: Frauen würden durch die unterschiedliche Bewertung von Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeiten diskriminiert; die Pensionseinbußen bei langer Versicherungsdauer würden dem Vertrauensschutz widersprechen. Eine Entscheidung schon in dieser Session ist möglich, aber - wie immer - nicht sicher.

Fußball: Bundesliga im TV und EM-Stadion Klagenfurt
Aber auch der Sport beschäftigt die Verfassungsrichter in der Juni-Session: Nach Beschwerden von ATV und ORF müssen sie über die dem ORF vom Bundeskommunikationssenat eingeräumte Kurzberichterstattung über die T-Mobile Bundesliga und andere Fußball-Veranstaltungen entscheiden.

Außerdem muss über Anträge von Porr/Alpine und der Stadt Klagenfurt entschieden werden, die eine aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerden zum Klagenfurter EM-Stadion verlangen. Inhaltlich - auch zu Beschwerden anderer unterlegener Bieter wie STRABAG - wird im Juni noch nicht entschieden.

Beschwerde von Pharmafirmen gegen Arzneimittelpaket
Um einen recht großen Brocken des Pakets zur Finanzierung des Gesundheitssystems geht es bei der Beschwerde von Pharmafirmen gegen den so genannten "Solidarbeitrag". 23 Mio. Euro sollten die Arzneimittelhersteller 2004 als nachträglichen Rabatt "zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit" an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen, 2005 und 2006 noch weitere Tranchen. Einige - AESCA, Merck, Sharp&Dohme (MSD) sowie Novartis - verweigerten die Zahlung und wandten sich an den VfGH. Dieser muss nun entscheiden, ob es sich, wie die Firmen meinen, um sachlich nicht gerechtfertigte "Zwangsdarlehen" handelt.

Zwei Beschwerden wegen Diskriminierung Homosexueller
Zur Frage der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften liegen dem VfGH zwei Beschwerden vor: Ein Homosexueller beklagt eine Diskriminierung im Sozialversicherungsbereich - weil die Krankenversicherung die "Mitversicherung" seines Lebensgefährten abgelehnt hat. Eine lesbische Frau hat gegen jenen Paragrafen des ABGB Beschwerde eingelegt, der es ausschließt, dass eine gleichgeschlechtliche Lebensgefährtin einer Mutter deren Kind adoptiert, ohne dass die rechtliche Beziehung zur Mutter beendet ist - weil andernfalls die Mutter ihre elterlichen Rechte verlieren würde.

In der Session werden insgesamt rund 400 Entscheidungsentwürfe beraten. Zwei öffentliche Verhandlungen sind bereits fixiert: Eine über einen Staatshaftungsfall wegen nicht rechtzeitiger Umsetzung der Geldwäscherrichtlinie am 15. Juni und eine über einen Antrag des OGH zum Unternehmens-Spaltungsgesetz. (apa)

6.6.2005 10:00