Mittwoch, 1. Juni 2005

"Fahrerflucht" mit Einkaufswagen: Auch Wagerl-Unfall muss sofort gemeldet werden

  • ARBÖ: Unfall fällt in die Kategorie "Straßenverkehr"
  • Grund: Es handelt sich um räumliche Fortbewegung

Wer mit seinem Pkw einen Sachschaden verursacht, bei dem der Besitzer des beschädigten Fahrzeuges nicht anwesend, muss diesen Parkschaden unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststellen melden.

Ansonst droht eine Verwaltungsstrafe wegen Nichtmelden eines Sachschadens - in der Umgangssprache als "Fahrerflucht" bezeichnet. Auch das Hinterlassen einer Visitenkarte ändert an der Straffähigkeit nichts. Das gilt nicht nur für Autofahrer und Autofahrerinnen, sondern - aufgepasst! - auch für alle, die ein Einkaufswagerl bewegen, teilen die ARBÖ-Verkehrsjuristen mit. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Vorarlberg hatte sich mit einem solchen Parkschaden zu beschäftigen, nachdem ein Mann, dem das Einkaufswagerl entglitten und auf einen Pkw aufgeprallt war, diesen Unfall mit Sachschaden der Polizei nicht gemeldet hatte. Zusätzlich zum Schaden musste der Mann auch noch 218 Euro Strafe zahlen, weil er dieser Meldepflicht nicht nachgekommen war.

Kategorie "Straßenverkehr"
Laut UVS fällt der Unfall mit dem Einkaufswagerl deshalb in die Kategorie "Straßenverkehr", weil es sich um eine "räumliche Fortbewegung von Personen oder Sachen ohne oder mit technischen Hilfsmitteln" handelt. Da sich der Einkäufer "räumlich fortbewegt" hatte, weil er das Wagerl vor sich hergeschoben hatte, sei dieser Sachschaden gleichfalls als Verkehrsunfall zu werten, befand der UVS.

Schadenersatz für Pkw garantiert
Während der Einkäufer bzw. seine Haushaltsversicherung für den angerichteten Schaden beim fremden Pkw aufkommen muss, muss möglicherweise auch ein Parkplatzbetreiber zahlen, wenn sich Einkaufswagen selbständig machen. Allerdings nur dann, wenn er grob fahrlässig gehandelt und keine sicheren Abstellflächen für Einkaufswagerl geschaffen hat. Schadenersatz für den betroffenen Autobesitzer, dessen Pkw beschädigt wurde, ist jedenfalls sichergestellt. (APA/red.)

1.6.2005 12:31