Kartellstreit nach der Rekordstrafe: Ultimatum für Microsoft gestern abgelaufen
- Dennoch steht jetzt keine schnelle Entscheidung an
- EU-Kommission muss den Fall vorher erneut prüfen
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Das Ultimatum für Microsoft ist gestern Nacht abgelaufen. Ob der Softwarekonzern noch in letzter Minute eingelenkt hat, und der EU-Kommission Lösungsvorschläge für das Erfüllen der zusätzlichen Auflagen, die aus einem älteren Urteil stammen, präsentierte, ist bis jetzt nicht bekannt. Gestern gab sich die EU-Kommission noch zuversichtlich. In jedem Fall steht jetzt keine rasche Entscheidung an.
Die EU-Kommission kann Strafen von bis zu fünf Prozent des täglich weltweit erwirtschafteten Umsatzes gegen Microsoft verhängen. Brüssel hatte Microsoft im März 2004 zu einer Geldstrafe von 497 Mio. Euro verurteilt. Der Konzern hat nach Überzeugung der EU-Wettbewerbshüter sein Monopol bei den Betriebssystemen dazu genutzt, Konkurrenten auszuschließen.
Programmcode für Rivalen
Eine der verhängten Auflagen lautete, dass Microsoft seinen Windows-Programmcode unter gewissen Bedingungen mit Rivalen teilen muss, damit der Wettbewerb größer wird. Hier wurde zuletzt um den Preis verhandelt, den Microsoft verlangen darf. Auch eine weitere Auflage, die Schaffung eines Windows-Betriebssystems ohne vorinstallierten Media-Player, hat Microsoft nach Ansicht der EU nur unzureichend umgesetzt.
Klage bereits eingereicht
Microsoft hat gegen die Kommissionsentscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Das Gericht Erster Instanz entschied im Dezember allerdings, dass der Konzern die Auflagen umsetzen muss, obwohl die Berufungsklage läuft. (apa/red)
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