"JA" zu Schengen: Die Schweiz widersteht der allgemeinen Katerstimmung in Europa
- Deutliche Mehrheit für eine Zusammenarbeit mit der EU
- Hürde der Personenfreizügigkeit steht aber noch bevor
Die Schweizer haben sich nicht von der Katerstimmung in Europa nach dem EU-Verfassungsdebakel anstecken lassen: Trotz einer äußerst emotional geführten Kampagne der Gegner stimmte eine deutliche Mehrheit von 54,6 Prozent der Eidgenossen am Sonntag für den Beitritt des Landes zum Schengen-Abkommen. Damit nehmen sich die sonst so europaskeptischen Schweizer geradezu als Musterknaben aus.
Dass die Kantone mit 12:11 die Vorlage knapp ablehnten, spielte bei dem Referendum keine Rolle, da ein doppeltes Mehr von Bevölkerung und Kantonen in diesem Fall nicht nötig war. Mit 56 Prozent lag die Stimmbeteiligung wie bei allen Europa-Abstimmungen für Schweizer Verhältnisse sehr hoch. Allerdings war die Abstimmung nur ein "Probelauf". Die größere Hürde muss am 25. September überwunden werden, wenn die Eidgenossen über die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Länder zu entscheiden haben.
Die Angstparolen der Gegner, vor allem der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Christoph Blochers und der Auns (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz), verfingen bei der Schengen-Kampagne nicht. Sie hatten mit schreierischen Plakaten zur "freien Fahrt" für Kriminelle und drohendem Verlust des Arbeitsplatzes versucht, Stimmung gegen das Abkommen zu machen. Das Scheitern der EU-Verfassung in den Referenden in Frankreich und Niederlande lieferte ihnen zusätzliche Munition.
Arbeitskräfte: Lässt die EU das Fallbeil sausen?
Die Schengen-Gegner dürften ihr Pulver aber zu früh verschossen haben. Denn Arbeitsplätze werden durch die künftige Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Polizei- und Asylbereich kaum gefährdet. Selbst die Zöllner bleiben auf Posten, da die freie Zirkulation nur für Personen, aber nicht für den Warenverkehr gilt. Um den freien Zuzug (billigerer) Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern in Mittel- und Osteuropa wird es erst bei der Abstimmung Ende September gehen. Und dann steht viel auf dem Spiel für die Schweiz. Bei einem "Nein" könnte die EU die "Guillotine-Klausel" aktivieren, mit der das gesamte erste bilaterale Verhandlungspaket hinfällig würde, das seit 2001 in Kraft ist. Das kann sich die Alpenrepublik, die jeden zweiten Franken im Ausland verdient, kaum leisten.
Die erste Runde im Ringen um eine weitere Annäherung an die EU ging am Sonntag an die Berner Bundesregierung. Bundespräsident Samuel Schmid deutete das Abstimmungsergebnis als Bestätigung des bilateralen Weges, den die Schweiz seit der Ablehnung des EWR im Jahr 1992 verfolgt. Seine Landsleute lobte Schmid, dem "alten Prinzip der verführerischen Kraft der Vernunft" gefolgt zu sein.
Die SVP muss nun ihre Wunden lecken. Mit ihren fremdenfeindlichen Slogans und der Forderung, sich ins "Alpenreduit" zurückzuziehen, konnte sie die Mehrheit nicht auf ihre Seite ziehen. Dazu kommt, dass die Partei selber in der Europa-Frage gespalten ist. Aber einen Pfeil haben die Nationalkonservativen noch im Köcher: Unmittelbar nach ihrer Niederlage forderte die SVP die Regierung auf, das "eingefrorene" EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Dies dürfte auch bei der nächsten EU-Kampagne zur Personenfreizügigkeit hochkommen, die noch vor der Sommerpause anlaufen soll.
Das Schweizer Volk hat mit dem Abstimmungsergebnis bewiesen, dass es mit dem Instrument der direkten Demokratie besser umgehen kann als etwa seine französischen Nachbarn und sich nicht durch sachfremde Polemiken der Gegner ins Bockshorn jagen lässt.
Mehr Rechte für homosexuelle Paare
Mit deutlicher Mehrheit haben die Schweizer bei einer zweiten Volksabstimmung homosexuellen Paaren ähnliche Rechte wie anderen Ehepaaren eingeräumt. Rund 60 Prozent stimmten dafür, dass das so genannte Partnerschaftsgesetz es Homosexuellen ermöglicht, ihre Partnerschaft amtlich registrieren zu lassen und sich so zu einer Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zu verbinden. Die Partnerschaft wird auf dem Standesamt besiegelt und kann nur gerichtlich aufgelöst werden.
Wie die Ehegatten für ihre Familie, sollen die Partner "gemeinsam nach ihren Kräften für den gebührenden Unterhalt ihrer Gemeinschaft" sorgen. Sie "leisten einander Beistand und nehmen aufeinander Rücksicht". Bloß eine Pflicht zur Treue wird - anders als im Schweizer Eherecht - nicht hervorgehoben. In den meisten Bereichen stellt das Gesetz die Partnerschaft der Ehe gleich. Auch in Sachen Steuern sind die homosexuellen Partner den Eheleuten gleichgestellt. Sie dürfen aber weder Kinder adoptieren noch zu Verfahren der Fortpflanzungsmedizin greifen.
(apa/red)
