Mittwoch, 15. Juni 2005

Grazer Babyleichen: Einvernahmen und Umfelderhebungen werden durchgeführt

  • Gewalteinwirkung an lebensfähigen Babys nicht bestätigt
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Kriminalistische Kleinarbeit und Befragungen durch den U-Richter sind im Fall der vier Kindtötungen in Graz durchgeführt worden. Über die Ergebnisse einer Einvernahmen der tatverdächtigen 32-jährigen Mutter und ihres 38-jährigen Lebensgefährten wurden seitens des Gerichts keine Auskünfte gegeben. Dass bei den beiden am Montag obduzierten Babyleichen Spuren von Gewalteinwirkung festgestellt worden seien, wurde nicht bestätigt.

Seit der Obduktion der eingefrorenen Babyleichen steht zumindest fest, das zwei der Neugeborenen lebensfähig gewesen sind. Wie sie tatsächlich zu Tode gekommen sind, sollen genauere Gewebsuntersuchungen ans Tageslicht bringen.

Bei den anderen beiden Babys, die in Kübeln einbetoniert gefunden worden waren, war der Verwesungsgrad schon so hoch gewesen, dass aus der Obduktion keine Rückschlüsse über die Todesursache gezogen werden konnten. Doch auch in diesen Fällen sollen weitere Analysen folgen.

Die Staatsanwaltschaft hat Voruntersuchungen gegen die Mutter der vier toten Babys eingeleitet, und zwar wegen Kindestötung nach der Geburt, aber auch wegen Mordes. Gegen den Lebensgefährten der Frau laufen parallel Untersuchungen wegen Beteiligung am Mord.

Privilegierung der Mutter bei Tötung eines Kindes
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Horst Sigl, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Strafgesetzbuch bei der Tötung eines Kindes bei der Geburt eine Privilegierung der Mutter vorsieht. Dieser auf 24 Stunden begrenzte "Ausnahmezustand" kann nach Paragraf 79 "durch Geburtsschmerz, Blutverlust, hormonelle Lage, Depressionen der Einwirkung des Geburtsaktes" hervorgerufen werden. Es gebe aber auch Fälle, in denen diese Privilegierung der Mutter nicht zum Tragen kommt.

Mit Hilfe einer DNA-Untersuchung soll geklärt werden, ob der Lebensgefährte der inhaftierten Mutter tatsächlich der Vater der toten Babys ist. Weiters dürften psychiatrische Gutachten beauftragt werden, hieß es bei Gericht. Von der Polizei wurde lediglich mitgeteilt, dass man mit "Umfelderhebungen" beschäftigt sei.

(apa/red)

15.6.2005 13:15