Prozess gegen Ärzte wegen fahrlässiger Tötung: Drei Verurteilungen, ein Freispruch
- Kitzbühel: Patient wurde falsch behandelt und starb
- Berufung angekündigt: Urteile nicht rechtskräftig
Mit drei Verurteilungen und einem Freispruch hat der Prozess gegen vier Ärzte am Bezirksgericht Kitzbühel geendet. Nach dem Tod eines Pensionisten hatten sich die Mediziner wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen den 70-Jährigen nicht ausreichend untersucht und einen Leberriss übersehen haben.
Der Erstbeschuldigte 51-jährige Oberarzt erhielt eine Geldstrafe von 38.400 Euro. Die beiden Turnusärzte im Alter von 29 und 31 Jahren verurteilte der Richter zu 6.750 bzw. 8.100 Euro. Die Strafen wurden bedingt für eine Probezeit von 18 Monaten ausgesprochen. Der Assistenzarzt wurde im Zweifel freigesprochen. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
Der Kitzbüheler Pensionist hatte sich am 23. Jänner des Vorjahres einen Leberriss zugezogen. Mit akuten Bauchschmerzen war er ins Helios-Krankenhaus eingeliefert worden. Dort wurden ihm Schmerzmittel verabreicht. Eine Ultraschalluntersuchung wurde jedoch nicht durchgeführt.
Eine durch den Leberriss entstandene Blutung im Bauchraum wurde erst bei einer verspätet durchgeführten Notoperation festgestellt. Auf Grund eines "manifesten Blutungsschocks" sei der Patient einem Herzinfarkt erlegen, hieß es im Strafantrag.
Es seien mehrere Untersuchungen durchgeführt worden, verteidigten sich die Ärzte. Das Ultraschall-Gerät des Krankenhauses sei aber so veraltet gewesen, dass man ohnehin nichts gesehen hätte. (apa/red)
