Mittwoch, 1. Juni 2005

Frau starb im Grazer LKH nach einem Kaiserschnitt: Entschädigung wurde bezahlt

  • Familie bekam Entschädigung von rund 100.000 Euro

Am Grazer LKH ereigneten sich zwischen Oktober 2001 und April 2004 drei Todesfälle bei Geburten. Einer der Fälle wurde jetzt mit einer Entschädigung an die Familie in der Höhe von 100.000 Euro abgeschlossen. Laut Anwalt Gregor Kohlbacher wurde noch ein zweiter Fall mit einem Vergleich geregelt. Die Staatsanwaltschaft hatte in keinem der Todesfälle Anklage erhoben, da ihrer Meinung nach kein persönliches Verschulden der Ärzte vorgelegen war.

Die Gründe für den Tod der Frau lagen nach Meinung des Anwalts in den organisatorischen Abläufen. Der behandelnde Arzt soll die Kaiserschnitt-Operation nicht beherrscht haben, ein zweiter Arzt konnte nicht rechtzeitig verständigt werden. Probleme waren auch mit den Blutkonserven aufgetreten, die nicht schnell genug auf Körpertemperatur erwärmt werden konnten.

Auch ein zweiter der Todesfälle wurde mittlerweile durch eine Zahlung an die Familie mit einem Vergleich abgeschlossen. Seitens der Kages wurde allerdings betont, dass dies nicht als Schuldeingeständnis zu werten sei, man habe es lediglich für "zweckmäßig" gehalten, zu einem Rechtsfrieden zu kommen. (apa)

1.6.2005 10:49