Strafe wegen Verkehrsbehinderung: Der ÖAMTC warnt vor Halten in der 2. Spur!
- Warten auf frei werdenden Parkplatz kann teuer werden!
- ÖAMTC: "Im Streitfall siegt die Vorschrift!"

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Bald Wirklichkeit: Szenario vom "mitdenkenden Auto"
Jeder kennt die Situation: Nach mehreren Runden erfolgloser Parkplatzsuche erspäht man endlich einen Passanten, der auf ein geparktes Auto zugeht. Nun heißt es schneller als die anderen "die Pole-Position zum Einparken zu bekommen". Anstellen muss man sich naturgemäß in zweiter Spur um abzuwarten, bis der begehrte Parkplatz frei ist.
"Ein kurzer und alltäglicher Vorgang von wenigen Minuten. Man kommt im Traum nicht auf die Idee, dass man damit eine Strafe riskiert", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Ein ÖAMTC-Mitglied musste dieses "Vergehen" aber mit einem Organstrafmandat büßen. "Da darf sich die Exekutive nicht wundern, wenn manche von 'Abzockerei' sprechen", verlangt Hoffer mehr Feingefühl seitens der Exekutive.
Vorschrift siegt
Walter M. hat sich verärgert an die Rechtshilfe des ÖAMTC gewandt. Er hatte nichts ahnend in zweiter Spur das Ausparken eines anderen Pkw-Lenkers abgewartet. Vorbeikommende Polizisten forderten ihn zum sofortigen Weiterfahren auf, was Herr M. ablehnte. "Wir reden hier von einer Zeitspanne, die maximal der Dauer einer roten Ampelphase entspricht. Von einem nachhaltig verkehrsbehindernden Verhalten kann keine Rede sein", stellt Hoffer klar. Die Anzeige wegen vorschriftswidrigen Haltens in zweiter Spur folgte prompt, ein Einspruch blieb erfolglos. "Vielleicht nur ein seltener Einzelfall, aber jedenfalls ein warnendes Beispiel", betont der ÖAMTC-Experte. "Denn man sieht, dass im Streitfall die Vorschrift siegt." (APA/red.)
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