Montag, 23. Mai 2005

Vertrauen wirklich verloren? Neuwahl-Pläne bei Verfassungsrechtlern umstritten!

  • Parlamentsauflösung in Deutschland nur per Trick möglich

Die vom deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder über eine Vertrauensfrage angestrebte vorgezogene Bundestagswahl ist unter Verfassungsrechtlern umstritten. Der Staatsrechtler an der Freien Universität Berlin, Christian Pestalozza, sagte am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: "Das Problem, das hier besteht, ist ja, dass die Regierungskoalition nicht wirklich das Vertrauen zum Kanzler verloren hat."

Die Regierung wolle sich nach den Einbrüchen bei den Landtagswahlen eine Legitimation auf Bundesebene holen. Das sei aber nicht der Fall, für den der Artikel 68 des Grundgesetzes vorgesehen sei. Demnach kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen, wenn ihm die Mehrheit der Abgeordneten auf einen entsprechenden Antrag hin nicht das Vertrauen ausgesprochen hat.

Am Montagnachmittag wollten sich nach Angaben von Regierungssprecher Bela Anda Schröder und der deutsche Bundespräsident Horst Köhler treffen, um über eine Neuwahl zu beraten. Der deutsche Kanzler hatte am Sonntag nach der deutlichen Wahlniederlage der SPD in Nordrhein-Westfalen erklärt, die politische Grundlage für seinen Reformkurs sei in Frage gestellt. Der Bundespräsident müsse daher so rasch wie möglich Neuwahlen herbeiführen. Nach Angaben von SPD-Chef Franz Müntefering wird Schröder spätestens am 1. Juli die Vertrauensfrage stellen.

"Ich sehe nicht, wie das vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommen sollte", sagte Pestalozza. 1983 habe das Verfassungsgericht klargestellt, dass eine Auflösung des Bundestages nicht in Betracht komme, nur weil es gewissermaßen Schwierigkeiten im Land gebe. Im Bundesrat habe sich zudem nach der Wahl im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen qualitativ nichts verändert. Klagen könnten einzelne Abgeordnete oder die Bundestagsfraktionen. 1983 hatte das Verfassungsgericht die vom damaligen deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) konstruierte Vertrauensfrage zwar gebilligt, den Vorgang jedoch als verfassungsrechtlichen Grenzfall bezeichnet.

Der Staatsrechts-Professor Hans-Peter Schneider aus Hannover erklärte: "Das ganze Verfahren hat den Geruch der Manipulation und schadet der Demokratie." Der "Rheinischen Post" sagte er, der Weg zu einer Neuwahl über die Vertrauensfrage sei nicht risikofrei. Stattdessen sollten sich die Parteien sehr schnell auf eine Verfassungsänderung verständigen und dem Bundestag das Recht einräumen, sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit selbst aufzulösen.

Der Münchner Staatsrechtsexperte Peter Huber hat weniger Bedenken: "Die Entscheidung ist zwar hart an der verfassungsrechtlichen Grenze, ist aber noch legal." Zwar dürfe der Bundeskanzler nach dem Grundgesetz die für eine vorgezogene Neuwahl erforderliche Vertrauensfrage nur stellen, wenn er die Mehrheit im Bundestag verliere. Das sei nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen nicht der Fall. "Es besteht jetzt jedoch ohne Zweifel eine politische Krise", sagte Huber gegenüber Reuters. Denn es sei sehr zweifelhaft, ob die Regierung angesichts der Mehrheiten im Bundesrat bis zur turnusmäßigen Bundestagswahl 2006 weiter arbeiten könne. Aus Hubers Sicht gleicht die jetzige Lage jener im Jahr 1983.

Für den früheren Verfassungsrichter Hans Hugo Klein stellt die Neuwahl verfassungsrechtlich kein großes Problem dar. Heikel wäre nur, wenn die SPD-Fraktion Schröder erst ihr Vertrauen verweigern und ihn die Partei dann sofort als Spitzenkandidaten küren würde, sagte Klein gegenüber dem "Handelsblatt". Andere Möglichkeiten, etwa eine Stimmenthaltung der Grünen, seien dagegen verfassungsrechtlich sauber - ebenso wie die Freigabe des Votums. Eine Hand voll SPD-Abgeordneter sei mit diesem Bundeskanzler unzufrieden. "Wenn man es denen überlässt, reinen Herzens abzustimmen, wird kein Verfassungsgericht daran Anstoß nehmen", sagte Klein. (apa)

23.5.2005 16:32