Umdenken im Vatikan? Wiederverheiratete
Geschiedene nicht immer ausgeschlossen!
- Kardinal Herranz: In vollem Umfang Mitglieder der Kirche
- Sexuelle Enthaltsamkeit ist aber eine Voraussetzung
Der spanische Kurienkardinal Julian Herranz hat betont, dass geschiedene und wiederverheiratete Katholiken unter bestimmten Bedingungen zu den Sakramenten der Kirche zugelassen werden können. In einem Brief an die italienische katholische Monatszeitschrift "Trenta Giorni" schreibt Herranz laut Kathpress, die wiederverheirateten Geschiedenen blieben im vollen Umfang Mitglieder der Kirche. Ob sie die Kommunion empfangen dürften, hänge davon ab, ob dies in ihrer Umgebung als Skandal empfunden werde, und auch davon, ob sie im Stand der Sünde lebten. Herranz ist Präsident des Päpstlichen Rats für die Interpretation von Gesetzestexten.
Voraussetzung für einen Kommunionempfang sei, dass die Betroffenen nicht im Stand schwerer Sünde leben, schrieb der Kardinal und verwies auf ein am 7. Juli 2000 veröffentlichtes Vatikandokument. Demnach befinden sich wiederverheiratete Geschiedene nicht im Stand schwerer Sünde, wenn sie in ihrer neuen Ehe sexuell enthaltsam leben. Ihre Zulassung zum Altarsakrament sei dann möglich, allerdings müsse der Seelsorger auch in diesem Fall darauf achten, dass kein Skandal entstehe.
Vor seiner Wahl zum Papst soll Joseph Ratzinger als Präfekt der römischen Glaubenskongregation nach italienischen Medienberichten an einem Dokument über wiederverheiratete Geschiedene gearbeitet haben. Nach einer "schuldlosen" Scheidung sollten demnach wiederverheiratete Katholiken zu den kirchlichen Sakramenten zugelassen werden. Der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn hatte in einem "Kurier"-Interview gemeint, er könne sich von Benedikt XVI. "große Überraschungen" vorstellen, dazu gehöre auch das Thema der Wiederverheirateten. Doch könne man nicht erwarten, dass die Frage "in den Kategorien von Emanzipation und Gleichberechtigung" zu lösen wäre. (apa)
