Österreich erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt
- Schuldspruch wegen Homosexuellen-Diskrimierung
- VP/BZÖ stellt homosexuelle Partnerschaften nicht gleich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich erneut wegen Diskriminierung von Homosexuellen verurteilt. Die Straßburger Richter sprachen einem 37-jährigen Vorarlberger 28.000 Euro zu, weil die österreichischen Justizbehörden zwar ein auf Basis des diskriminierenden "Homosexuellen-Paragrafen" gegen den Mann ergangenes Urteil aufgehoben hatten, er aber weder Schadenersatz noch eine Erstattung seiner Verteidigungskosten zugestanden.
In dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wird laut einer Aussendung des Europarates erneut festgehalten, dass der mittlerweile aufgehobene Paragraf 209 des Strafgesetzbuchs der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht. Er verletze Artikel 8 (Recht auf Privatleben) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK, weil lediglich für gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Männern ein Schutzalter von 18 Jahren vorgesehen ist - lesbische und heterosexuelle Beziehungen waren bereits ab 14 Jahren erlaubt.
Der Vorarlberger war im Jahr 2000 vom Landesgericht Feldkirch wegen homosexuellen Akten mit zwei Erwachsenen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In einem Berufungsverfahren wurde er im Juli 2002 freigesprochen, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die den Paragrafen 209 im Juni 2002 als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Der Mann ging aber trotzdem nach Straßburg, weil ihm das Innsbrucker Oberlandesgericht im November 2002 nur 1.840 Euro für Verteidigungskosten zugesprochen hatte.
Keine völlige Wiedergutmachung durch Österreich
Die Straßburger Richter urteilten nun, dass der Mann keine völlige Wiedergutmachung erfuhr und Österreich daher die Menschenrechtskonvention trotz des späteren Freispruchs weiter verletzte. "Der Mann musste vor Gericht. Unter diesen Umständen ist es unvorstellbar, dass ein Freispruch ohne Schadenersatz und mit nur teilweiser Erstattung der notwendigen Verteidigungskosten eine angemessene Wiedergutmachung darstellen soll." Daher sprachen die Richter dem Vorarlberger 10.000 Euro an Schadenersatz und weitere 18.000 Euro für seine Auslagen zu.
Der Paragraf 209 im Strafgesetzbuch wurde mittlerweile durch eine neue Bestimmung ersetzt. Paragraf 207 b regelt den "Missbrauch von Jugendlichen" und beinhaltet geschlechts- und beziehungsneutrale Strafbestimmungen mit zwei Altersgrenzen - 16 und 18 Jahre. Die Straßburger Richter wachen über Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Österreich in Verfassungsrang steht.
"Aufsehen erregendes Urteil"
Die "Plattform gegen § 209" sprach in einer Aussendung von einem "Aufsehen erregenden Urteil" und einem "schweren Schlag für die Bundesregierung". Sie habe bisher nämlich eine Entschädigung von nach Paragraf 209 verurteilten Männern abgelehnt, obwohl sie teilweise in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden seien. Außerdem weigere sich die Regierung auch, Gnadengesuche von Verurteilten zur Prüfung an den Bundespräsidenten weiterzuleiten.
Regierung stellt homosexuelle Partnerschaften nicht gleich
Vorerst weiter warten heißt es auf die völlige rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit heterosexuellen. Nachdem die Bundes-ÖVP im September 2004 einen Kataolg diskriminierender Bestimmungen vorgelegt hatte, die beseitigt werden sollten, verwies ÖVP-Justizsprecherin Fekter nun im APA- Gespräch auf "juristische, technische Probleme".
Angekündigt wurde im Vorjahr unter anderem, Homosexuelle bei der Mietzinsbeihilfe, beim Eintrittsrecht in den Mietvertrag, beim Konkursrecht, bei Zeugnisentschlagungsrechten oder beim Jugendschutzgesetz gleichzustellen. Weiters sollte für Schwule und Lesben die Pflegefreistellung (Urlaubsgesetz) und die Familienhospizkarenz geöffnet werden.
Probleme bei Verhandlungen mit BZÖ
In den Verhandlungen mit dem BZÖ sei man aber "noch nicht so weit, dass wir Punkt für Punkt abarbeiten können", meinte Fekter dazu. Aus juristischer Sicht bereite vor allem die Frage Schwierigkeiten, in welchem Gesetz man den Angehörigen-Begriff regle. "Wir haben in unterschiedlichen Gesetzen unterschiedliche Begriffe." Dieses "technische Problem" müsse zuerst gelöst werden, sagte die ÖVP- Politikerin.
Man sei sich mit dem BZÖ aber einig, diskriminierende Bestimmungen zu beseitigen, meinte Fekter. Die Experten des Justizressorts hätten aber angekündigt, bis zum Sommer erste Vorschläge vorzulegen.
Eine eingetragene Partnerschaft oder gar eine Homo-Ehe lehnt die ÖVP weiter aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Mit dem Eherecht seien Privilegien verbunden, "die wir nur Mann und Frau zugestehen wollen", so Fekter. Sie verwies auf das Beispiel Witwenpension. Keine Änderungen wollte die ÖVP bisher auch beim Erbrecht und beim Adoptionsrecht vornehmen.
Kritik kam von der SPÖ: Justizsprecher Jarolim sieht "keinen Grund, die Gleichstellung homosexueller Paare auf die lange Bank zu schieben". Die Rechtfertigungen Fekters seien "doch etwas aus der Luft gegriffen".
(apa)










