Mayer gibt Haider recht: EU-Verfassung ohne Volksabstimmung verfassungswidrig!
- Verfassungsrechler soll SPÖ und ÖVP überzeugen
- Aber: VfGH wird nicht von sich aus tätig werden
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Alle Parteien einig, nur FPÖ-Rosenkranz dagegen
Die Diskussionen um die vom Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) vehement geforderte Volksabstimmung über die EU-Verfassung gingen auch zu Wochenbeginn weiter. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer vertrat in Klagenfurt die Meinung, dass ein Inkrafttreten der EU-Verfassung ohne Volksabstimmung verfassungswidrig wäre. Haiders Koalitionspartner SPÖ ließ sich trotzdem nicht zu einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes durch das Land Kärnten bewegen. Bundespräsident Heinz Fischer hat unterdessen eine schriftliche Intervention Haiders erhalten.
Der Verfassungsexperte Mayer war von Haider eingeladen worden, am Beginn der Sitzung der Landesregierung die Vertreter von SPÖ und ÖVP von der Notwendigkeit einer Volksabstimmung zu überzeugen. Diese Liebesmüh war aber vergeblich: Sowohl ÖVP-Chef Landesrat Josef Martinz als auch Haiders Koalitionspartner, SPÖ-LHStv. Peter Ambrozy, bleiben auf Linie ihrer Bundesparteien und lehnen einen Volksentscheid ab. Die SPÖ-Regierungsmitglieder weigerten sich überhaupt, Mayers Argumente anzuhören und erschienen zu spät im Regierungssitzungszimmer.
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In einer Pressekonferenz mit Haider machte Mayer klar, dass die Frage eines Plebiszits ausschließlich eine politische Entscheidung sei und der Verfassungsgerichtshof (VfGH) von sich aus nicht tätig werden würde. Um etwas in dieser Sache zu bewegen, müssten ein oder mehrere Bundesländer den VfGH anrufen. Anderen Institutionen sei dies nicht möglich. Mayer machte deutlich, dass nach Inkrafttreten der EU-Verfassung das EU-Recht "einen schrankenlosen Vorrang" vor nationalem Recht habe werde.
Haider beklagte, dass in Sachen EU-Verfassung von den politischen Parteien, "auch von meinen eigenen Freunden", eine Mauer aufgebaut worden sei. Allerdings sollten die Länder ein großes Interesse daran haben, "dass die Baugesetze der Bundesverfassung nicht in Frage gestellt werden". Laut Haider sei es die Aufgabe des Bundespräsidenten, "dem österreichischen Volkes zu seinem Recht zu verhelfen". Der Landeshauptmann geht davon aus, dass Fischer das Verfassungsgesetz nicht unterzeichnen wird, bevor nicht die Volksabstimmungen in Frankreich über die Bühne gegangen seien. Falls der Bundespräsident nicht unterschreiben und die Causa an das Parlament zurückdelegieren sollte, garantiere er, dass die BZÖ-Abgeordneten für ein Plebiszit stimmen würden.
Koalitionspartner Ambrozy, ohne dessen Zustimmung eine VfGH-Beschwerde Kärntens nicht zu Stande kommt, sieht hingegen keinen Grund, von der von allen Parlamentsparteien getragenen Linie abzurücken und meinte in Richtung Haider: "Das Gezeter des Landeshauptmannes hat begonnen, als die Kuh schon im Stall war." Auch würde es bis zur Entscheidung des Bundespräsidenten, ob er das Verfassungsgesetz unterschreibt, "keinen Grund geben, an Diskussionen mitzuwirken, nur um dem BZÖ zu Auftrieb zu verhelfen". (apa/red)
