Samstag, 21. Mai 2005

Nachweisprobleme bei der Schwerarbeit: Urkunden- und Zeugenbeweis als Ausweg?

  • Pensionsversicherungsanstalt will simple Überprüfung
  • PLUS: Wen Ex-Minister Haupt zum "Hackler" adelte!

Die geplante Schwerarbeiterregelung sorgt in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für Kopfzerbrechen. Denn nach Pensionsreform und -harmonisierung, die einen enormen bürokratischen Mehraufwand verursachten, kommt jetzt der nächste Zusatzaufwand. Unklar ist, wie zurückliegende Schwerarbeit nachgewiesen werden soll. Die PVA will notfalls auf Urkunden und Zeugen-Aussagen zurückgreifen.

Besonders aufwendig dürften vor allem Verfahren werden, mit denen zurückliegende Schwerarbeitsjahre überprüft werden sollen. PVA- Generaldirektor Wetscherek hat im Ö1-"Morgenjournal" dafür ein möglichst einfaches Beweisverfahren vorgeschlagen. Ein ähnliches Problem hat es für die Pensionsversicherung schon gegeben, nämlich beim Nachweis von Kriegsdienst-Zeiten. Da habe man mit Zeugenaussagen gearbeitet, wenn entsprechende Urkunden nicht mehr vorhanden waren.

Voraussetzung dafür ist aber eine klare Definition, welche Tätigkeiten und Berufsbilder als Schwerarbeit gelten. Jeder Fall muss dann nach diesen Kriterien von der Pensionsversicherung geprüft werden. Das sei natürlich eine aufwendige Arbeit, so Wetscherek. Für die Zukunft ist der Nachweis von Schwerarbeit leichter möglich - unter der Voraussetzung dass für Schwerarbeit extra Beiträge bezahlt werden. Damit sollte mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, denn damit wären Gefälligkeitsmeldungen von vornherein ausgeschlossen.

Wie auch immer die Schwerarbeits-Kriterien konkret geregelt sein werden, der Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt rechnet mit einem deutlichen Anstieg an Streitfällen. (apa)

21.5.2005 09:17