Samstag, 21. Mai 2005

"Kalorienverbrauch eine Schnapsidee":
Massive Kritik an Schwerarbeiter-Regelung

  • "Völlig verunglückt": Nachweisprobleme für Arbeitszeiten
  • "Regelung noch nicht fertig": Haubner weist Kritik zurück

Der Pensionsexperte Theodor Tomandl hält das, was bisher zur Schwerarbeiter-Regelung in Diskussion ist, als "leider völlig verunglückt", wie er in Ö3 sagte. Schwerarbeiter sollen künftig früher in Pension gehen können. Voraussetzung sind mindestens 15 Jahre Schwerarbeit und 45 Versicherungsjahre. Laut Ö3 sieht Tomandl Nachweisprobleme für zurückliegende Schwerarbeitszeiten.

Außerdem seien Schwerarbeitende oft bereits mit Mitte 50 Invalide und somit noch nicht alt genug, um die Regelung in Anspruch zu nehmen. Diese sollte deswegen auch nicht rückwirkend gelten.

Laut Sozialministerin Haubner soll bis Ende Mai der Entwurf für die geplante neue Schwerarbeiter-Regelung vorliegen. Derzeit verhandeln Experten der Sozialpartner unter anderem darüber, wie der Begriff "schwere, körperliche Arbeit" definiert werden soll.

Der Grüne Sozialsprecher Öllinger hatte sich in der "ZiB 3" in der Nacht auf Freitag dafür ausgesprochen, dass eine Neuregelung auch Menschen, die sich in Invaliditätspension befänden, beinhalten müsste. Vorschläge, wonach der Kalorienverbrauch bei der jeweiligen Tätigkeit ein Kriterium für Schwerarbeit sein solle, nannte Öllinger "eine Schnapsidee", denn der Kalorienverbrauch sei "individuell sehr unterschiedlich".

ÖVP-Sozialsprecher Tancsits sagte in der "ZiB 3", man vertraue in dieser Frage den Experten. Die Heranziehung des Kalorienverbrauchs zur Bewertung von Schwerarbeit sei ein Vorschlag unter mehreren, zu denen beispielsweise auch Schichtarbeit oder psychische Belastung gehörten.

Haubner weist Kritik der Opposition zurück
Bis Ende Mai will Sozialministerin Ursula Haubner (B) eine klare Definition für die Schwerarbeiter-Regelung vorlegen. Die Ressortchefin kündigte an, dass Experten nicht nur ausarbeiten werden, welche Tätigkeiten unter Schwerarbeit fallen, sondern auch wie Schwerarbeit nachweisbar ist und wie die Abwicklung verwaltungstechnisch möglichst einfach gemacht werden könne. Zur Kritik der Opposition, Schwerarbeit mittels Kalorienverbrauch definieren zu wollen, hielt sie entgegen, dass sich eine derartige Regelung jetzt schon im Nachtschicht- Schwerarbeitergesetz, Artikel sieben, finde.

"Es ist nicht sehr seriös, wenn etwas kritisiert wird, was noch nicht fertig ist", richtete Haubner den Kritikern aus. Die Regelung soll noch heuer beschlossen werden. Haubner stellte auch klar, dass es weiterhin die Möglichkeit der Invaliditätspension geben werde - mit früheren Antrittsalter und einem Abschlag von höchstens 1,5 Prozent pro Jahr. Das andere sei die Schwerarbeiter-Regelung. (apa/red)

21.5.2005 08:28