Mieten werden nicht teurer: Grasser verteidigt Reform der Wohnbauanleihen
- Finanzminister: Sozial Schwache sind nicht betroffen
- Umverteilung "von den Reichen zu den Armen"?
·Wohnbauhanleihen ohne Steuervorteile
Begünstigung soll laut Ministerium am 1.9. fallen
Finanzminister verteidigt seine Pläne zur Abschaffung der Steuerbegünstigung von Wohnbauanleihen. Bei einer Pressekonferenz wies er Kritik zurück, dass durch die Reform ein Ansteigen der Mieten zu befürchten sei und sozial Schwache betroffen seien. Der Finanzminister betonte auch neuerlich, dass bereits emittierte Anleihen überhaupt nicht betroffen seien.
Zum Hintergrund: Bisher waren Kapitalerträge aus Wohnbaudarlehen mit einer Verzinsung bis zu vier Prozent von der Kapitalertragssteuer (KEST) befreit. Diese Befreiung soll nun fallen. Kritiker hatten daraufhin angeführt, die Mietkosten würden steigen. Eine (neue) 75-Quadratmeter-Wohnung würde etwa um 300 Euro im Jahr teurer. Diese Rechnung sei aber schlichtweg "falsch", sagte Grasser. Er sprach von "parteipolitisch motivierter" Kritik und dem "Versuch, die Mieter parteipolitisch zu missbrauchen".
Den behaupteten Zinsvorteil von Wohnbauanleihen gegenüber alternativen Finanzierungsformen, aus dem sich die 300 Euro ergeben würden, gebe es nämlich de facto nicht, so Grasser. Die Zinssätze würden sich bei rund 3,3 bis 3,7 Prozent bewegen. Ähnliche Sätze gebe es aber auch bei Bundesanleihen und Hypothekarkrediten. "Damit ist bewiesen, dass die Finanzierungskosten bei Wohnbauanleihen nicht niedriger sind als bei alternativen Finanzierungsformen", meinte der Minister.
Grasser: Sozial Schwache sind nicht betroffen
Zurückgewiesen wurde von ihm auch die SP-Kritik, wonach sozial Schwache negativ betroffen seien. Zum einen gebe es eben keine höheren Mieten und zum anderen würden Wohnbauanleihen von diesen Personen nicht gezeichnet, argumentierte Grasser. Seine Rechnung: Das Volumen an emittierten Wohnbauanleihen betrage rund 8,4 Milliarden Euro, insgesamt gebe es 230.000 Zeichner der Anleihen, im Schnitt habe also jeder rund 36.000 Euro angelegt. Und wenn jemand über 30.000 Euro für Anlagezwecke zur Verfügung habe, könne man wohl nicht von sozial Schwachen sprechen.
Umverteilung "von den Reichen zu den Armen"?
Grasser sieht sogar eine Umverteilung "von den Reichen zu den Armen". Jene 30 Mio. Euro, die man durch die Abschaffung der KEST-Befreiung im Finanzministerium mehr habe, würden schließlich zur Attraktivierung der Zukunftsvorsorge bereitgestellt, meinte Grasser. Insgesamt werde der Wohnbau mit drei Mrd. Euro von Ländern und Gemeinden aber noch immer ausreichend gefördert. Die 30 Mio. Euro, die nun vom Bund wegfallen, würden schließlich nur ein Prozent des Gesamtvolumens ausmachen. Der Bund konzentriere sich verstärkt auf die Förderung des Bausparens und der Zukunftsvorsorge, so Grasser. (apa/red)
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