Wohnbauanleihen nicht mehr begünstigt: Steuervorteile sollen ab 1. September fallen
- Finanzministerium verschickte Gesetzesentwurf
- Aufhebung der KESt-Befreiung bringt 50 bis 60 Mio.
Die Steuervorteile für Wohnbauanleihen sollen fallen: Ab 1. September 2005 emittierte neue Wohnbauanleihen sollen künftig steuerlich nicht mehr begünstigt werden. Dies geht aus einem soeben vom Finanzministerium verschickten Gesetzesentwurf hervor, dessen Begutachtungsfrist Mittwoch abläuft.
Laut einem Bericht der "Wiener Zeitung" dürfte ein Abgehen von der Befreiung von der Kapitalertragssteuer dem Fiskus zusätzliche Einnahmen von 50 bis 60 Millionen Euro bringen. Die Änderung steht in Zusammenhang mit der Erweiterung des Verwendungszwecks der Bauspardarlehen, die in Zukunft auch für Pflege und Bildung verwendet werden dürfen.
Bisher waren Kapitalerträge aus Wohnbaudarlehen mit einer Verzinsung bis zu vier Prozent von der Kapitalerstragssteuer (KESt) befreit, bei der Erstanschaffung konnten sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Der Bund leiste bereits durch die Wohnbauförderung im Ausmaß von jährlich 1,78 Milliarden Euro einen "maßgeblichen Beitrag" für diesen Zweck, heißt es in den Erläuterungen. "Nachdem die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als die dritte Pensionsäule steuerlich noch attraktiver gemacht werden soll, soll zeitgleich mit der steuerlichen Erweiterung bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ein Auslaufen dieses Bundesgesetzes für Neuemissionen ab dem 1. September 2005 verbunden sein." Auch bei Laufzeitveränderungen von Emissionen ab dem 1. September 2005 entfallen die steuerlichen Begünstigungen. (apa)
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