300 Millionen Euro zu viel kassiert:
Asfinag startet Maut-Teil-Rückzahlung
- Autobahngesellschaft verspricht "einfaches Verfahren"
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Endgültige Entscheidung über Richtlinie am 27. 9.
Die Asfinag hat am Dienstag mit der Teil-Rückzahlung der seit den Neunzigerjahren zu hohen Lkw-Brennermaut an die Transportwirtschaft begonnen. Die Autobahngesellschaft hat zuvor ein besonders "einfaches Verfahren" versprochen, mit dem die Frächter an ihr Geld kommen sollen.
Der rechtliche Hintergrund der rund 300 Mio. Euro schweren Rückzahlungsaktion ist komplex: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2000 hat die Maut vor allem den Transitverkehr diskriminiert. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hatte weiters im Frühjahr 2004 entschieden, dass die betroffenen Frächter einen Anspruch auf Rückzahlung hätten, ohne jedoch deren Höhe fest zu legen. Ein vor einer Woche geschlossener Vergleich legt nun eine Quote von 38,5 Prozent für zu viel entrichtete Maut fest. Auf Basis dieses Vergleiches wird nun auch allen anderen Frächtern eine inhaltsgleiche Regelung angeboten, die mit Ende September 2005 befristet ist.
Die Asfinag will mit einem eigenen Verfahren den Aufwand für die Betroffenen möglichst gering halten: Schlüsseldaten zu Tankkarten- und Wertkartenzahlungen bzw. Belegnummern der Quittungen von Barzahlungen werden in ein Formular eingetragen, das man aus dem Internet herunterladen und dann ausgefüllt wieder zurücksenden kann. Original-Belege zum Nachweis müssen auf dem Postweg an die Asfinag geschickt werden.
Die Gesellschaft werde daraufhin binnen längstens 4 Monaten die Rückerstattungssumme berechnen, wird versprochen. Der Antragsteller habe dann die Möglichkeit, in dieser Höhe ein formelles Rückerstattungsbegehren an die Asfinag zu richten, worauf binnen 14 Tagen die Anweisung des Betrages erfolgen werde. (apa)
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