Tipps der Arbeiterkammer: 800 bis 1.000 Euro brutto sollte Ferialjob bringen
- Es gelten die "normalen" arbeitsrechtliche Vorschriften
- Zumindest Kollektivvertragslohn sollte bezahlt werden
Vorher genau fragen, während des Ferialjobs genaue Aufzeichnungen führen und nachher nichts Kleingedrucktes einfach so unterschreiben - so lauten einige Tipps der Arbeiterkammer (AK) für die jährlich 130.000 Ferialpraktikanten. Bei Bezahlung, Arbeitszeit und Kündigungsschutz gelten die "normalen" arbeitsrechtlichen Vorschriften, für die Bezahlung zumindest der Kollektivvertragslohn.
"800 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen", so AK Arbeitsrechtsexperte Kurt Retzer. Er empfiehlt Ferialarbeitern die Vereinbarung mit dem Chef genau schriftlich festzuhalten und auch während des Jobs Aufzeichnungen zu führen.
Zwei Dinge gelte es besonders zu beachten: Für Jugendliche unter 18 Jahren sind keine Überstunden erlaubt und der Arbeitgeber muss den Ferialpraktikanten unverzüglich bei der Gebietskrankenkasse anmelden und ihm umgehend eine Abschrift dieser Anmeldung aushändigen. (apa)
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