Freitag, 3. Juni 2005

Studien- und Universitätsvertretung:
Die Struktur der Hochschülerschaft

  • Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft

Studien- und Universitätsvertretung: Diese beiden Ebenen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) standen zur Wahl. Während für die Studienvertretung Personen gewählt wurden, standen bei der Uni-Vertretung Listen zur Wahl. Die - nur optional eingerichtete - Fakultäts- bzw. Department-Vertretung und die Bundesvertretung, das bundesweite Studentenparlament, werden durch das neue ÖH-Gesetz nicht mehr direkt gewählt. Die Mandatare werden von der jeweils darunter liegenden Ebene entsendet.

Die ÖH ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, der alle in- und ausländischen, ordentlichen und außerordentlichen Hörer angehören. Jeder Student ist mit der Immatrikulation automatisch Mitglied der ÖH und der Studentenvertretung an seiner Uni.

In der Bundesvertretung werden nach dem neuen Wahl-System mindestens 54 Mandatare sitzen. Auf Grund von zusätzlichen Mandaten, die von "Listenverbänden" erreicht werden, wird die Zahl der Sitze im Studentenparlament noch steigen. Die Mandatare bestimmen dann den künftigen ÖH-Vorsitzenden. Die Bundesebene der ÖH ist die Interessenvertretung der Studenten, verfügt über das ÖH-Budget und kann Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesentwürfen abgeben.

Die zweite Ebene der ÖH bilden die Universitätsvertretungen an den einzelnen Unis, die durch das neue Wahlrecht deutlich aufgewertet wurden. Die Anzahl der Sitze in den einzelnen Vertretungen richtet sich dabei nach der Größe der jeweiligen Hochschule. Die Vertretungen entsenden nicht nur gemäß des Stimmenanteils der Fraktionen bei der ÖH-Wahl die Mandatare in die Bundesvertretung, sie wählen auch die Studentenvertreter im Uni-Senat, entsenden die Studentenvertreter in Habil-, Berufungs- und Studienkommissionen und entscheiden über Einrichtung von Fakultäts- bzw. Departement-Vertretung. Außerdem betreiben die Uni-Vertretungen Serviceeinrichtungen wie Verlage, Uni-Shops oder Kopierstraßen.

Die Fakultäts- bzw. Departement-Vertretung kann bei entsprechender Gliederung der jeweiligen Universität durch die Uni-Vertretung eingerichtet werden. Sie koordiniert u.a. die Tätigkeiten der Studienvertretung. Diese nominiert u.a. die Studentenvertreter für Habil-, Berufungs- und Studienkommissionen.

(apa)

3.6.2005 14:44