Wahl der Österreichischen Hochschüler-schaft: Große Unis unterrepräsentiert
- Kleine Unis und Pädaks bilden "Wahlgemeinschaft"
Bei der Entsendung von nur einem Mandatar an einer Uni steht die Nominierung der stimmenstärksten Fraktion zu. Sind hingegen mehrere Mandate zu vergeben, wird innerhalb dieser für die Entsendungsberechtigung nach dem D'Hondtschen System (Höchstzahlverfahren) vorgegangen.
Die kleinen Unis (das sind Akademie der Bildenden Künste und Kunstuni Linz) sowie die kleinen Pädaks (weniger als 1.000 Studenten) bilden außerdem eine "Wahlgemeinschaft", für die insgesamt zwei Sitze reserviert sind. Wer diese einnimmt, entscheidet sich bei einer gemeinsamen Sitzung dieser Universitäts- bzw. Akademievertretungen rund zwei Wochen nach der ÖH-Wahl.
Folge dieses Systems: Die größeren Unis sind tendenziell unterrepräsentiert. So darf etwa die Universität Wien, an der fast ein Drittel aller österreichischen Studenten inskribiert sind, nur 13 von 54 Mandataren stellen - also weniger als ein Viertel.
Zu diesen 54 Mandaten können aber noch weitere kommen: "Befreundete" wahlwerbende Gruppen an mindestens sechs Universitäten können sich vor der Wahl zu den Universitätsvertretungen zu "Listenverbänden" für die Bundesvertretung zusammenschließen. Erreichen sie dann insgesamt mindestens 1.000 Stimmen, dürfen sie einen Vertreter in die Bundesvertretung schicken. Erringt eine der Gruppen des Listenverbands ein Direkt-Mandat über die Uni-Vertretung, zählen die an dieser Uni erreichten Stimmen für den Listenverband nicht. Kommt der Verband dennoch über 1.000 Stimmen, gibt es ein Zusatz-Mandat. Durch die Listenverbands-Regel ist im Vorhinein nicht klar, wie viele Mandatare in der Bundesvertretung sitzen werden.
Weitere Besonderheit des Wahlsystems:
Da Studenten an mehreren Universitäten inskribiert sein können, können sie mehrfach die Universitätsvertretungen wählen. Indirekt zählt ihre Stimme daher auch für die Zusammensetzung der Bundesvertretung mehrfach - das bisherige "one man, one vote"-Prinzip für die bundesweite Vertretung gilt also nicht mehr.
(apa)
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