Wirbel um Fotos von Saddam Hussein: Verstoß gegen Genfer Konvention
- "Sun" veröffentlicht weitere Aufnahme des Ex-Diktators
- Rotes Kreuz: Anspruch auf Ehre nicht berücksichtigt

·Ex-Diktator in weißer Feinripp-Unterhose
Mai 2005: Schnappschuss
von Saddam aufgetaucht
Die britische Zeitung "The Sun" hat die Veröffentlichung von Fotos von Saddam Hussein in seiner Gefängniszelle verteidigt und in ihrer Samstagsausgabe ein weiteres Bild des irakischen Expräsidenten abgedruckt. Auf diesem Foto ist Saddam Hussein hinter Stacheldrahtzaun in einem traditionellen Gewand zu sehen.
Daneben veröffentlichte die "Sun" auch Fotos eines Mannes und einer Frau, bei denen es sich um den als "Chemie-Ali" bekannten General Ali Hassan al Majid und die Biowaffen-Expertin Huda Salih Mahdi Ammash, auch "Mrs. Anthrax" genannt, handeln soll.
Am Freitag hatten die "Sun" und die "New York Post" Fotos veröffentlicht, auf denen Saddam Hussein in Unterhosen zu sehen ist. Die Zeitungen erhielten die Bilder nach eigenen Angaben aus US-Militärkreisen. Die US-Streitkräfte kritisierten die Veröffentlichung scharf. Es werde ermittelt, wie die Bilder an die Öffentlichkeit gelangen konnten.
US-Präsident George W. Bush unterstützt nach Angaben seines Sprechers Trent Duffy die bereits eingeleiteten "gründlichen Ermittlungen" zur Identität des Fotografen. Auf die Frage, ob er glaube, dass die Veröffentlichung der Bilder den Aufstand im Irak weiter anheizen könnte, sagte Bush: "Ich glaube, die Aufständischen werden von ihrem Wunsch motiviert, den Vormarsch der Freiheit zu stoppen."
Rotes Kreuz: Bilder verstoßen gegen Genfer Konvention
Die Veröffentlichung der heimlich im Gefängnis aufgenommenen Bilder verstößt nach Ansicht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) gegen die Genfer Konvention. Auch die USA fürchten einen Verstoß. Nach Auffassung des IKRK, das Saddam regelmäßig in seiner Zelle besucht, ist dieser auch seit seiner offiziellen Überstellung in irakische Untersuchungshaft am 30. Juni 2004 weiter als Kriegsgefangener anzusehen.
Im "Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen" vom 12. August 1949 heißt es in Artikel 13:
"Die Kriegsgefangenen sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. (...) Die Kriegsgefangenen müssen (...) jederzeit geschützt werden, namentlich auch vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigungen und der öffentlichen Neugier. Vergeltungsmaßnahmen gegen Kriegsgefangene sind verboten." Und in Artikel 14: "Die Kriegsgefangenen haben unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre." (apa/red)
