Groteske um neue Polizeiautos: War die Ausschreibung für VW maßgeschneidert?
- Beschwerde von Renault wegen Benachteiligung
- Bundesvergabeamt: Start von neuer Ausschreibung
Nach der im Jänner geplatzten Ausschreibung für die Anschaffung von 8.000 neuen Polizeiautos startet die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) einen neuen Anlauf. In geringerer Stückzahl und mit modifizierten Anforderungen soll der Kauf nun über die Bühne gebracht werden, berichtete das ORF-Radio am Dienstag.
Das BBG bestätigte den Bericht auf APA-Anfrage. Dass nun weniger Autos angeschafft werden sollen, wurde damit begründet, dass man mit der Ausschreibung nur einen etwa einjährigen Bedarf abdecke. Rund 1.200 Fahrzeuge statt der ursprünglich 8.000 sollen beschafft werden.
Die erste Ausschreibung ist Anfang des Jahres nach einem Einspruch der Firma Renault vom Bundesvergabeamt angefochten worden: Der französische Autokonzern sah sich in den strikt ausgelegten Kriterien benachteiligt und ortete sogar ein Bevorzugung von VW. Letzterer Vorwurf war vom Vergabeamt nicht bestätigt worden.
Flexibler mussten im neuen Anlauf unter anderem die Geschwindigkeitsanforderungen gestaltet werden, an denen Renault in der ersten Ausschreibung haarscharf gescheitert war: Statt der geforderten 174 km/h erreichten die französischischen Automobile nur 172 Stundenkilometer. Dieses Ausschlusskriterium war vom Vergabeamt nach der Beschwerde Renaults beanstandet worden.
Anders ist dieser Punkt nun in der Neufassung formuliert worden: Mindestgeschwindigkeiten wurden darin nicht mehr angegeben, sondern in Richtgeschwindigkeiten mit einem gewissen Prozentsatz Abweichung, teilte das BBG mit. (apa)
