Donnerstag, 12. Mai 2005

Grünes Licht vom Nationalrat: Polizei darf Drogen- & Alkohol-Vortestgeräte einsetzen

  • Kontrollen werden damit ausgeweitet und beschleunigt
  • 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen

Der Nationalrat hat Donnerstagabend die Einführung von Drogen- und Alkohol-Vortestgeräten gesetzlich ermöglicht. Mit diesen neuen Tests soll eine Ausweitung der Kontrollen und gleichzeitig in manchen Fällen eine Beschleunigung erreicht werden.

Wer keinen nennenswerten Atemalkohol aufweist, darf gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Ansonsten muss man sich dem Alkomat -Test unterziehen. In Sachen Drogen sind Speicheltests vorgesehen. Gleichzeitig wurde der Kreis jener Ärzte ausgeweitet, die entsprechende Kontrollen durchführen dürfen.

Zustimmung für die 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung kam von den Koalitionsfraktionen sowie von der SPÖ. Die Grünen sprachen sich zwar ebenfalls für die Tests aus, lehnten aber das Gesetzespaket im Gesamten ab, da es für Fußgänger und Radfahrer nichts bringe. Auch wandte sich Verkehrssprecherin Moser gegen die Lockerung des Lkw- Wochenend- und Feiertagsfahrverbots für Transporte von verderblichen Lebensmitteln oder Großvieh.

Für den Verkehrssprecher der blau-orangen Fraktion, Wittauer, sind dies allerdings nur "fadenscheinige Ausreden": "Sie sind meiner Meinung nach für Drogen, für Alkohol." Die Novelle betrachtet er als Maßnahme, um das Ziel einer Halbierung der Verkehrstotenzahl umsetzen zu können. Verkehrsstaatssekretär Kukacka sprach angesichts des Beschlusses von einem guten Tag für die Verkehrssicherheit. Eine ganz neue Qualität der Kontrollen werde erreicht.(apa/red)

12.5.2005 23:06