ARBÖ: Besser auf dem Weg in den Urlaub noch günstig tanken als Reservekanister!
- Wichtig: Bei Reservekanistern Zoll-Vorschrift beachten!
- PLUS: Übersicht über Treibstoff-Einfuhrbestimmungen

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Lieber auf dem Weg in den Urlaub noch günstig tanken als mit vollen Reservekanistern unterwegs sein, rät der ARBÖ. Teure Autobahnstellen sollten möglichst vermieden und - bei grenzüberschreitenden Fahrten - unbedingt die unterschiedlichen Zoll-Vorschriften fürs Mitnehmen von Reservekanistern beachtet werden, legt der ARBÖ den Autofahrern nahe und informiert über die Zollrechtbestimmungen bei der Mitnahme von Reservekanistern.
Das Mitnehmen von Reservekanistern ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. So dürfen EU-Staatsbürger nach Deutschland einen 20 Liter-Kanister mitführen, wobei der Treibstoff in einem einzigen Kanister sein muss und nicht auf mehrere Kanister aufgeteilt sein darf. Auf der Fahrt in die Slowakei dürfen es ebenfalls 20 Liter sein und in die Schweiz und nach Liechtenstein können 25 Liter im Pkw mitgenommen werden. Zollrechtlich verboten ist die Mitnahme von Treibstoff dagegen nach Italien, Kroatien, Ungarn, Polen und Slowenien. Wer sein Auto auf einer Fähre nach Dänemark, Finnland oder Schweden transportiert, darf keinen Reserve-Treibstoff an Bord haben. Für Urlauber, die nach Österreich einreisen, gilt eine Obergrenze von 10 Liter.
Komplette Übersicht
Einfuhr in Reservekanister (Zollrecht):
Belgien: 10 Liter erlaubt, Bosnien: nicht erlaubt, Bulgarien: nicht erlaubt Dänemark: 10 Liter erlaubt, Deutschland: 20 Liter aus EG-Land, 10 Liter aus Drittland erlaubt, Finnland: 10 Liter erlaubt, Frankreich: 10 Liter erlaubt, Griechenland: nicht erlaubt,
Großbritannien: nicht erlaubt, Irland: nicht erlaubt, Italien: nicht erlaubt, Kroatien: nicht erlaubt, Luxemburg: nicht erlaubt, Liechtenstein: 25 Liter erlaubt, Mazedonien: 20 Liter erlaubt, Niederlande: 10 Liter erlaubt, Norwegen: 10 Liter erlaubt,
Österreich: 10 Liter erlaubt, Polen: nicht erlaubt, Portugal: 10 Liter erlaubt,
Rumänien: nicht erlaubt, Schweden: 10 Liter erlaubt, Schweiz: 25 Liter erlaubt,
Serbien-Montenegro: 5 Liter erlaubt, Slowakei: 20 Liter erlaubt, Slowenien: nicht erlaubt, Spanien: 10 Liter erlaubt, Tschechien: 10 Liter erlaubt, Türkei: 25 Liter erlaubt, Ungarn: nicht erlaubt. (APA/red.)
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