Donnerstag, 12. Mai 2005

Einen Tag nach Österreich: Deutscher Bundestag stimmt der EU-Verfassung zu

  • Bundesrat segnet Beschluss mit 2/3 Mehrheit ab
  • 23 Abgeordnete hoben die Hand gegen Verfassungstext

Der Deutsche Bundestag hat mit überwältigender Mehrheit die EU-Verfassung angenommen. Politiker aller Fraktionen hatten sich in der vorausgehenden Debatte für das Vertragswerk ausgesprochen, das sie übereinstimmend als historisch und alternativlos bezeichneten. Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte in seiner Regierungserklärung: "Wer mehr Demokratie will in Europa, muss für die Verfassung stimmen." Das positive Votum sollte auch ein Signal an Frankreich sein, wo die Bevölkerung am 29. Mai abstimmt.

Deutschland ist damit innerhalb von 24 Stunden das dritte Land, dessen Parlament der EU-Verfassung zustimmt. Entsprechende Abstimmungen waren in den Nationalräten von Wien und Preßburg positiv ausgegangen. Im Deutschen Bundestag votierten 569 von 594 Abgeordneten für die EU-Verfassung, dagegen 23. Zwei enthielten sich der Stimme. Ihre Ablehnung oder Enthaltung angekündigt hatten ein gutes Dutzend Unionspolitiker, zwei SPD-Abgeordnete sowie die beiden fraktionslosen PDS-Abgeordneten. Für die vollständige Ratifizierung ist auch die Zustimmung des Bundesrates mit Zweidrittel-Mehrheit nötig. Der Bundesrat stimmt am 27. Mai ab, zwei Tage vor dem französischen Referendum, dessen Ausgang als ungewiss gilt.

Schröder forderte die Abgeordneten auf, "in diesem Augenblick nicht allzu kleinlich und detailversessen auf den einen oder anderen Halbsatz in diesem oder jenem Paragraphen des Gesamtwerkes zu starren, der unseren Erwartungen nicht völlig entsprechen mag". Denn die Verfassung sei "das vorläufig krönende Werk der politischen Arbeit von zwei oder drei Generationen", die sich für die Einigung des Kontinents nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetzt hätten. Durch die Verfassung werde die EU entscheidungsfähiger, demokratischer und bürgernäher.

Ein Mehr an Demokratie in Europa
Als Errungenschaften und Chancen des Vertragswerks nannten die meisten Redner mehr Transparenz, mehr Rechte für die nationalen Parlamente und das Europaparlament, eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und mehr außenpolitisches Gewicht der EU in einer globalisierten Welt. Außenminister Joschka Fischer sagte: "Diese Verfassung bedeutet ein Mehr an Demokratie in Europa." Als Fortschritte nannte er auch die gemeinsame Außenpolitik und die Grundrechtscharta.

CDU-Chefin Angela Merkel und CSU-Chef Edmund Stoiber forderten allerdings ein Begleitgesetz, mit dem gesichert werden soll, dass anstehende wichtige Entscheidungen auf EU-Ebene zuvor im Bundestag diskutiert werden. Schröder sagte, die Bundesregierung sei bereit, dem Wunsch des Bundestages nach mehr Informations- und Kontrollrechten Rechnung zu tragen. Einstimmig beschlossen wurde bereits ein Gesetz für Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten des Parlaments. Die Regelung sieht vor, dass der Bundestag gegen Maßnahmen der EU eine so genannte Subsidiaritätsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union erheben kann, wenn eine Fraktion dies beantragt.

Merkel: "Aus vollem Herzen Ja sagen"
Merkel sagte angesichts von Kritik in den eigenen Reihen, sie könne trotz Bedenken "aus vollem Herzen Ja sagen" zur EU-Verfassung. "Europa als Friedens- und Wertegemeinschaft zu stärken - dazu gibt es für uns keine Alternative." Gemeinsam mit Stoiber forderte sie aber eine Beschränkung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft. Merkel sagte: "Europa muss sich um die richtigen Aufgaben kümmern, das sind die, die über die Kraft des Nationalstaates hinausgehen." Zudem meldete sie bei der Aufnahmefähigkeit der Türkei in die EU erneut Bedenken an.

Beide bemängelten darüber hinaus den fehlenden Gottesbezug in der Präambel. Der Unionsabgeordnete Manfred Carstens begründete in einer persönlichen Erklärung seine Ablehnung der EU-Verfassung alleine damit, dass Gott nicht erwähnt werde. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler kündigte ebenfalls in einer persönlichen Erklärung an, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die EU-Verfassung zu klagen, weil sie das Grundgesetz außer Kraft setze. Bedenken gab es vereinzelt auch bei PDS und Rot-Grün. (apa/red)

12.5.2005 14:37