Freitag, 13. Mai 2005

Doppelmord in Wien-Landstraße: Prozess endet mit zwei Schuld- & zwei Freisprüchen

  • Zwölf Jahre Haft für Ex-Geliebte des 75-jährigen Opfers
  • 18 Jahre für ihren Freund, Schwester und Schwager frei

Mit zwei Schuld- und zwei Freisprüchen ist im Wiener Straflandesgericht der Prozess um den Doppelmord in Wien-Landstraße zu Ende gegangen, bei dem am 16. Juni 2004 der 75-jährige Alfred R. und seine junge Freundin Erika S. (22) ums Leben kamen: Jana M. (21), die ehemalige Geliebte des pensionierten Baumeisters, und ihr nunmehriger Freund Mario R. (30) wurden wegen Raubmordes zu zwölf bzw. 18 Jahren Haft verurteilt.

Demgegenüber wurden Janas Schwester und deren Ehemann einstimmig von sämtlichen Anklagepunkten frei gesprochen. Obwohl am Tatort ihre DNA-Spuren sicher gestellt worden waren, kamen die Geschworenen in ihrer mehrstündigen Beratung zur Überzeugung, dass die beiden nichts mit dem Verbrechen zu tun hatten.

"Diese Verurteilung ist wie Umbringen! Wenn wir aus dem Gefängnis rauskommen, sind unsere Kinder erwachsen!" rief Jana M. nach der Urteilsverkündung. Sie wurde von Weinkrämpfen geschüttelt, der neben ihr sitzende Mario R. tröstete sie, indem er ihr durchs Haar fuhr und sie innig küsste, ehe die beiden von der Justizwache abgeführt wurden. Dabei drohte die zierliche, klein gewachsene Slowakin zusammenzubrechen.

Ihre Schwester und ihr Mann vergossen während dessen Freudentränen und fielen einander erleichtert um den Hals. Sie wurden nach Auskunft der Justizwache noch in der Nacht zu Samstag enthaftet. Das Paar hatte lediglich zugegeben, mit den anderen Angeklagten am 16. Juni nach Wien gekommen zu sein, um ein defektes DVD-Gerät zur Reparatur zu bringen. Auf Janas Betreiben hin habe man am Morgen Alfred R. besucht, sei aber - nachdem er Fotos halbbekleideter junger Frauen hergezeigt haben soll - kurze Zeit später wieder gegangen, ohne ihm und seiner Gefährtin ein Haar zu krümmen.

Berufung gegen die verhängten Strafen
Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Andrea Zelloth-Jannach meldete sowohl zu den Schuld- als auch zu den Freisprüchen Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung gegen die verhängten Strafen an. Jana M. legte eben so Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein wie ihr Freund, der "Wir haben das nicht gemacht! Wir sind unschuldig!" rief.

Mario R. hatte behauptet, zum Tatzeitpunkt gar nicht in Wien gewesen zu sein, seine Freundin bestritten, die fragliche Wohnung damals betreten zu haben.

Die Anklage hatte das Verbrechen als von allen vier Personen mitgetragenes Geschehen skizziert, bei dem Jana M. die Fäden in der Hand hatte. Sie habe als seine ehemalige Geliebte genau gewusst, wo Alfred R. seinen Schmuck und das Bargeld aufbewahrte und ihn berauben wollen. An der Ausführung der Tat hätten sich sämtliche Angeklagten beteiligt, betonte die Staatsanwältin unter Berufung auf zahlreiche Fingerabdrücke und entsprechende DNA-Spuren an Weingläsern, einer zerborstenen Weinflasche und anderen Gegenständen.

Die Geschworenen verwarfen diese Version jedoch einstimmig. Sie glaubten auch nicht daran, dass Jana M. ursprünglich den Tod der Opfer beabsichtigt hatte, um Zeugen zu beseitigen. Für die Laienrichter wurde dieser in Kauf genommen, aber nicht von langer Hand geplant.

Bei der Strafbemesssung kam Jana M. ihr Alter zu Gute: Als so genannte junge Erwachsene betrug ihr Strafrahmen fünf bis 20 Jahre, während bei ihrem Freund auch lebenslang möglich gewesen wäre. (apa/red)

13.5.2005 21:43