Freitag, 13. Mai 2005

Verweigerte Hilfeleistung von NÖ Ärztin: Gerichtsmedizinisches Gutachten fertig!

  • Entscheidung durch Justizministerium in 2 bis 3 Wochen

Der Fall um jene NÖ Ärztin, die im Februar die Hilfeleistung bei einem Notfall verweigert hatte, geht in die nächste Runde: Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg mitteilte, ist das gerichtsmedizinische Gutachten eingelangt. Laut Medienberichten soll die Ärztin darin entlastet werden. Eine Entscheidung in der Causa wird letztendlich das Justizministerium fällen. Dies könne "ungefähr zwei bis drei Wochen" dauern.

Das Gutachten hätte klären sollen, ob der 80-jährige Patient, der an dem Abend verstorben war, überleben hätte können, wenn die Medizinerin den Mann rechtzeitig behandelt hätte. Das Gutachten soll die Ärztin nach Medienberichten entlasten. Das weitere Prozedere sieht vor, dass die Unterlagen an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet werden. Anschließend wird das Gutachten dem Justizministerium vorgelegt. Erst wenn dort eine Entscheidung gefallen ist, geht der Akt wieder an die Staatsanwaltschaft Korneuburg retour.

Mitte Februar war eine 40-jährige Ärztin aus dem Bezirk Hollabrunn alarmiert worden, lehnte jedoch den Einsatz rund 15 Minuten vehement ab, bis sie dann schlussendlich doch zum Haus des 80-jährigen Mannes aufbrach. Dieser war in der Zwischenzeit aber an einem Herz-Kreislauf-Stillstand verstorben.

In weiterer Folge gelangte das vom Rettungs-Leitstellensystem (LEBIG) aufgezeichnete Gespräch, in dem die Ärztin die Mitarbeiter sogar beschimpfte, an die Medien. Dies führte dazu, dass die 40-Jährige Morddrohungen erhielt, eine Obduktion der Leiche angeordnet wurde. Die Medizinerin wurde von der Ärztekammer nicht suspendiert. Sollten sich die gegen die Ärztin erhobenen Vorwürfe durch das Gutachten bestätigen, drohen der Frau auch seitens der Kammer Konsequenzen.

Rechtsanwalt Dieter Berthold ging im APA-Gespräch näher auf die entlastenden Punkte des von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk erstellten Gutachtens ein. Dieses bestätige auch die von Anfang an gegebene Version seiner Mandantin: Die Ärztin hatte bei ihrem Eintreffen bereits Todesflecken festgestellt, die darauf hindeuteten, dass der Patient bereits einige Zeit zuvor verstorben war.

Zu dem Telefonat mit der Rettungs-Leitstelle erläuterte Berthold nochmals, dass - abgesehen von dem kurzen Wortwechsel - der Großteil des Gesprächs Sachfragen gewidmet war. Entgegen damaligen Darstellungen in den Medien habe seine Mandantin weder den Patienten noch den Einsatzort gekannt. Der Jurist ist zuversichtlich, dass das Verfahren auf Grund des Gutachtens eingestellt wird.

Nach dem Vorfall im Februar stand die Ärztin nach erhaltenen Morddrohungen sogar unter Polizeischutz. Ein seitens der NÖ Ärztekammer eingeleitetes Disziplinarverfahren ist weiter im Gang.
(apa)

13.5.2005 13:51