Aus Haft geflüchteter Geiselnehmer verurteilt: Zwölf Jahre Gefängnis für 20-Jährigen
- Wiener Neustadt: Anklagepunkte waren erpresserische Entführung und schwere Nötigung
Zu zwölf Jahren Haft ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt ein 20-jähriger Häftling aus der Jugendstrafanstalt Gerasdorf bei Wien verurteilt worden. Er hatte am 17. Mai 2004 im Zuge einer Untersuchung im Krankenhaus Neunkirchen eine Ärztin als Geisel genommen und anschließend eine Autolenkerin gezwungen, ihn nach Wien zu fahren.
Auf Grund einer Handverletzung, die er sich nach eigenen Angaben bei einer Schlägerei zugezogen hatte, wurde der damals 19-jährige Mann polnischer Abstammung zur Behandlung ins Krankenhaus Neunkirchen gebracht. Nach dem Wechsel seiner Fingerschiene packte er die 41-jährige Ärztin von hinten am Hals und setzte ihr ein Stanleymesser an. Anschließend forderte er den anwesenden Justizwachebeamten auf, seine Waffe abzulegen. Eine Krankenschwester musste den Mann mit dessen eigenen Handschellen an ein Waschbecken fesseln.
Nach rund einer Stunde, in der der 19-Jährige rund zehn Personen in dem Behandlungsraum in Schach gehalten hatte, flüchtete er durch ein Fenster ins Freie. Vor dem Krankenhaus stieg er in das Auto einer 20-jährigen Frau ein. Unter dem Vorwand, sein Pkw sei gestohlen worden, lockte er die Lenkerin auf die Autobahn. Erst dort bemerkte die Frau, dass der Mann bewaffnet war - er hatte sich der Waffe des Justizwachebeamten bemächtigt.
Etwa 45 Minuten dauerte die Fahrt von Neunkirchen bis auf den Parkplatz der Shopping-City-Süd (SCS) in Vösendorf. Dort verließ der Täter das Fahrzeug und wurde wenig später im Zuge einer Fahndung festgenommen.
"Er hat einen verzweifelten Eindruck gemacht - als wäre ihm bewusst, dass er Blödsinn macht", gab die mit dem Stanleymesser bedrohte Ärztin bei der Verhandlung zu Protokoll. Nicht so gut ist es der Lenkerin des "Fluchtautos" ergangen: "Er hat zwar gesagt, dass er mir nichts tun wird, aber Angst hab ich trotzdem gehabt. Ich hab nie wissen können, ober mir etwas antut oder nicht."
Nach dem Richterspruch hat sich der 20-jährige Entführer drei Tage Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(apa/red)
