Nach Prügelei in Wintersportort: Auch gegen FPÖ-Poliker Schnell wird ermittelt
- Salzburger Parteiobmann soll Touristin geboxt haben
- Unterschiedliche Zeugenaussagen zur brutalen Rauferei
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Am 20. Februar wurde der Salzburger FPÖ-Landesobmann Karl Schnell in Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) in eine Rauferei mit einer Gruppe von Niederländern verwickelt. Ein 40-jähriger Urlauber soll den Politiker dabei am Auge getroffen und schwer verletzt haben. Wegen des Verdachts der Körperverletzung leitete die Staatsanwaltschaft Salzburg jetzt nicht nur gegen die vier Touristen eine gerichtliche Vorerhebung ein, "sondern auch gegen den freiheitlichen Landeschef", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Wegleiter, gegenüber der APA.
Nach der schlagkräftigen Auseinandersetzung gab es unterschiedliche Zeugenaussagen zum Ablauf der Prügelei. Offenbar hatte die Scheibenwischanlage des Heckfensters von Schnells Wagen, der vor einem Hotel parkte, einen Touristen nass gespritzt. Diese Version konnte der Parteiobmann aber nicht glauben, betonte er in einem APA-Gespräch.
Nachdem dann ein Urlauber seine Autotüre aufgerissen habe, griff Schnell eigenen Angaben zufolge zum Handy, um die Gendarmerie zu verständigen. Eine 19-jährige Frau habe ihm aber das Mobiltelefon entrissen und dabei am Ohr verletzt. Kurze Zeit später schlug ihm "eine Hüne" mit der Faust gegen die Brille, die dabei zerbrach und die Hornhaut verletzte.
Schnell musste im Krankenhaus Zell am See operiert werden. Seine Sehkraft ist noch nicht hundertprozentig hergestellt. Zum Schutz des Augenlichtes trägt er eine orange Brille (obwohl er nicht dem BZÖ beigetreten ist). Dass nun auch gegen ihn ermittelt wird, sieht er "gelassen". Während des Handgemenges soll er die 19-jährige Touristin im Gesicht und am Bauchbereich getroffen haben, stand in der Anzeige der Gendarmerie.
Jener Niederländer, der dem freiheitlichen Landeschef angeblich einen Faustschlag versetzt hatte, wurde nach der Rauferei verhaftet und einen Tag später gegen 10.000 Euro Kaution freigelassen. Diese Kaution sei aber zu Unrecht auferlegt worden, da der Wohnort des Verdächtigen innerhalb der EU liege, urteilte vor Kurzem das Oberlandesgericht Linz. Deshalb habe auch keine Fluchtgefahr bestanden.
Ob es zu einem Prozess kommt, steht noch nicht fest. "Erhoben wird unter anderem wegen der erlittenen Verletzungen. Ein medizinisches Gutachten wird eingeholt", sagte Wegleiter.(apa/red)
