Montag, 11. April 2005

Verkehrsminister Hubert Gorbach fordert: Fahren mit Licht am Tag bald verpflichtend

  • Scheinwerfer überall & zu jeder Jahres- und Tageszeit
  • Plus: Gurtenpflicht für LKWs ; Führerscheinregelung neu

Die österreichischen Autofahrer sollen künftig auch unter Tags die Scheinwerfer aufdrehen: "Fahren mit Licht am Tag soll für alle verpflichtend sein, egal ob im Ortsgebiet oder auf Freilandstraßen, und das zu jeder Jahreszeit", so Verkehrsminister Gorbach am Montag. Vorgesehen ist die neue Regelung in einer Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), die am Freitag zur Begutachtung ausgesandt wurde.

Daneben enthält das Gesetz zahlreiche andere Neuerungen. Unter anderem sieht die Novelle strengere Strafen für Mängel im Straßenverkehr vor: Wer mit einem technisch mangelhaften Fahrzeug unterwegs ist, muss künftig mit einer Höchststrafe von 5.000 Euro rechnen. Bisher war eine maximale Pönale von 2.180 Euro vorgesehen. Teurer wird auch die "vorläufig einzuhebende Sicherheit": Dieser Betrag, der vom Lenker sofort bezahlt werden muss, wird von 726 Euro auf 2.180 Euro erhöht, kündigte Gorbach an.

Diese Verschärfungen sind auf Anregung der Lkw-Kontrollplattform eingeflossen, so der Minister: Von rund 50.000 Lkw, die im Vorjahr kontrolliert worden sind, sei jedes fünfte von den Prüfern in Betracht gezogene Fahrzeug "wegen schwerster technischer Mängel und Gefahr im Verzug" sofort aus dem Verkehr gezogen worden.

Führerschein: Privatunterricht
Neuerungen gibt es auch in Sachen Führerscheinausbildung: Künftig soll es möglich sein, von den 18 verpflichtenden Fahrstunden sechs privat abzulegen. Dabei müssen mit einem Begleiter Übungsfahrten im Rahmen von rund 1.000 Kilometern absolviert werden.

Gurtenpflicht für LKWs über zwölf Tonnen
Mehr Sicherheit für große Brummis soll eine Gurtenpflicht für Fahrzeuge über zwölf Tonnen Gesamtgewicht bringen: In Zukunft müssen die Schwer-Lkw verpflichtend über Sicherheitsgurte für die Fahrer verfügen. Teurer werden zudem Verstöße gegen die Sturzhelmpflicht: Statt 21 Euro sind künftig 35 Euro zu bezahlen. Die Frist für Stellungnahmen endet am 20. Mai.
(apa/red)

11.4.2005 11:15