"Lombard-Klub": EU-Kommission hätte
Akteneinsicht nicht verweigern dürfen
- Europäisches Gericht fällt Urteil: Entscheidung nichtig
- Unternehmen müssen belastende Akten offen legen
Das Europäische Gericht erster Instanz hat in Luxemburg eine Entscheidung im Fall "Lombard-Klub" gefällt. Die EU-Kommission hätte dem Verein für Konsumenteninformation nicht pauschal die Einsicht in die Akten zum sogenannten Lombard-Klub, einem Kartell österreichischer Banken, verweigern dürfen.
Vielmehr hätte die Einsichtsfähigkeit der einzelnen Akte geprüft werden müssen, entschied das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg. Damit wurde die pauschale Entscheidung der EU-Kommission für nichtig erklärt.
Die EU-Kommission hatte gegen österreichische Banken eine Kartellstrafe verhängt. Der VKI führt gegen die BAWAG, eine der verurteilten Banken, Zivilrechtsprozesse und verlangte Einsicht in die Unterlagen der Lombard-Klub-Entscheidung, um die eigenen Position zu untermauern.
"Das Urteil des EU-Gerichts bedeutet im europäischen Zivilprozess, dass Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen, in Zukunft damit rechnen müssen, Geschädigten belastende Dokumente offen zu legen," interpretiert VKI-Rechtsanwalt Alexander Klauser das Urteil. Der Gerichtshof erster Instanz hat allerdings der EU-Kommission nicht vorgeschrieben, dass die Unterlagen zu veröffentlichen seien.
Vielmehr wird der Brüsseler Institution damit untersagt, einen solchen Antrag pauschal abzulehnen. Wenn die Einzelprüfung aller Unterlagen zu aufwändig sei, wofür es im vorliegenden Fall "Indizien" gebe, dann müsse sich die EU-Kommission andere Wege überlegen, um eine differenzierte Antwort auf das Gesuch des VKI zu geben. Die EU- Kommission hat nun zwei Monate Zeit, gegen das Urteil zu berufen. Sonst muss sie dem VKI eine detailliertere Antwort auf ihr Gesuch geben. (apa)
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