Mittwoch, 13. April 2005

Kannibalismus-Prozess in Deutschland: Angeklagter bestreitet jede Tötungsabsicht

  • 44-Jähriger wollte sein Opfer nur "schlachten"

Am dritten Tag seiner Vernehmung ist der wegen Mordes angeklagte "Kannibale von Rotenburg" dabei geblieben, dass er sein Opfer nicht töten wollte. Armin Meiwes hielt vor dem Frankfurter Landgericht daran fest, dass es ihm bei seiner Tat im März 2001 lediglich um den Vorgang des "Schlachtens" und des Verzehrens eines Menschen gegangen sei. Das Töten sei ihm zuwider, sagte der 44 Jahre alte Computer-Techniker aus Rotenburg an der Fulda. Als er seinem Opfer den tödlichen Stich in den Hals versetzte, habe er den 43 Jahre alten Ingenieur aus Berlin bereits für tot gehalten, beharrte er.

Meiwes ließ sich auch nicht von Vorhaltungen beirren, dass er der Videoaufzeichnung zufolge seinem Opfer noch auf der Schlachtbank den Puls gefühlt hatte. Ihm sei aber klar gewesen, dass der 43-Jährige an der Wunde seiner Penis-Amputation verbluten würde. Sein Opfer sei aber über Stunden "erstaunlich fit" gewesen und hätte jederzeit fliehen oder einen Notarzt herbeirufen können, sagte Meiwes.

Das Gericht plant, die von Meiwes gedrehte Videodokumentation der Bluttat am 16. Februar unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzusehen. Dazu soll ein Experte des Landeskriminalamtes geladen werden, der ein Gutachten über die Tonspur des Bandes erstellt hat. Ebenfalls ohne Publikum wurde am Dienstag ein Zeuge vernommen, der zu den Internet-Kontakten des Angeklagten gehörte.

Das Frankfurter Verfahren ist bereits die zweite Hauptverhandlung in dem Fall, der auch international Aufsehen erregt hatte. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil des Landgerichts Kassel zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags aufgehoben. (apa/red)

13.4.2005 10:34